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- Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Davon zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst oder die Krankenfahrt nach Krankentransport-Richtlinien die geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt sowie der Behindertenfahrdienst, der keine Leistung der GKV ist. Der Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen – Begriffe 3.17 definiert. Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt. (de)
- Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Davon zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst oder die Krankenfahrt nach Krankentransport-Richtlinien die geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt sowie der Behindertenfahrdienst, der keine Leistung der GKV ist. Der Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen – Begriffe 3.17 definiert. Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt. (de)
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- Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Davon zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst oder die Krankenfahrt nach Krankentransport-Richtlinien die geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt sowie der Behindertenfahrdienst, der keine Leistung der GKV ist. (de)
- Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, beschreibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Krankentransport ist die medizinisch notwendige, motorisierte Ortsveränderung eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug, der während des Transportes der besonderen Ausstattung des Fahrzeugs oder einer Betreuung durch Fachpersonal bedarf. Davon zu unterscheiden ist der Patientenfahrdienst oder die Krankenfahrt nach Krankentransport-Richtlinien die geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt sowie der Behindertenfahrdienst, der keine Leistung der GKV ist. (de)
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- Krankentransport (de)
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