Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“, also Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen. Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition: „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ – § 1 Abs. 2 StraßenverkehrsgesetzIn § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als

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  • Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“, also Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen. Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition: „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ – § 1 Abs. 2 StraßenverkehrsgesetzIn § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als „nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.“ In anderen Ländern gilt meist eine analoge Definition. Kraftfahrzeuge gelten als Straßenfahrzeuge, da die Spurführung in der Regel durch Reibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht wird. Schienenfahrzeuge werden trotz des motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen gezählt. Entsprechende Definitionen finden sich in den verkehrsrechtlichen Gesetzen, so im deutschen Straßenverkehrsgesetz (§ 1 Abs. 2 StVG), im österreichischen Kraftfahrgesetz (§ 2 KFG Begriffsbestimmungen) und im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 7). (de)
  • Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“, also Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen. Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition: „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ – § 1 Abs. 2 StraßenverkehrsgesetzIn § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als „nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.“ In anderen Ländern gilt meist eine analoge Definition. Kraftfahrzeuge gelten als Straßenfahrzeuge, da die Spurführung in der Regel durch Reibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht wird. Schienenfahrzeuge werden trotz des motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen gezählt. Entsprechende Definitionen finden sich in den verkehrsrechtlichen Gesetzen, so im deutschen Straßenverkehrsgesetz (§ 1 Abs. 2 StVG), im österreichischen Kraftfahrgesetz (§ 2 KFG Begriffsbestimmungen) und im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 7). (de)
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  • Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“, also Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen. Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition: „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ – § 1 Abs. 2 StraßenverkehrsgesetzIn § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als (de)
  • Als Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), bezeichnet man ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“, also Kraftwagen, Krafträder und Zugmaschinen. Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition: „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ – § 1 Abs. 2 StraßenverkehrsgesetzIn § 2 Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als (de)
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