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- Korruption (von lateinisch corruptio ‚Verderbnis, Verdorbenheit, Bestechlichkeit‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Der Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils. Nach einer Schätzung des IWF werden weltweit durch Korruption 1,3 bis 1,75 Billionen Euro verschlungen. Das schwächt das globale Wirtschaftswachstum um ungefähr zwei Prozent. In aktuellen Wirtschaftswachstumsmodellen gilt Korruption wie auch Geldwäsche als eine der langfristigen und nachhaltigen Wachstumsverhinderer. (de)
- Korruption (von lateinisch corruptio ‚Verderbnis, Verdorbenheit, Bestechlichkeit‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Der Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils. Nach einer Schätzung des IWF werden weltweit durch Korruption 1,3 bis 1,75 Billionen Euro verschlungen. Das schwächt das globale Wirtschaftswachstum um ungefähr zwei Prozent. In aktuellen Wirtschaftswachstumsmodellen gilt Korruption wie auch Geldwäsche als eine der langfristigen und nachhaltigen Wachstumsverhinderer. (de)
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- Texte zur Korruptionsprävention
- Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung
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- Korruption (von lateinisch corruptio ‚Verderbnis, Verdorbenheit, Bestechlichkeit‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. (de)
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- Korruption (de)
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