Eine Korporationsgemeinde (auch Korporationsbürgergemeinde oder kurz Korporation) ist eine Personengesellschaft öffentlich-rechtlichen Charakters, die über kein Territorium, jedoch meist über Grundbesitz verfügt und nach moderner Rechtsauffassung auch der allgemeinen Wohlfahrt förderlich sein soll. Öffentlich-rechtliche Korporationen gibt es insbesondere in den Kantonen der Zentralschweiz und dem Kanton Glarus; privatrechtliche, ebenfalls als Korporation bezeichnete Nutzungsgenossenschaften sind auch andernorts in der Schweiz bekannt.

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  • Eine Korporationsgemeinde (auch Korporationsbürgergemeinde oder kurz Korporation) ist eine Personengesellschaft öffentlich-rechtlichen Charakters, die über kein Territorium, jedoch meist über Grundbesitz verfügt und nach moderner Rechtsauffassung auch der allgemeinen Wohlfahrt förderlich sein soll. Öffentlich-rechtliche Korporationen gibt es insbesondere in den Kantonen der Zentralschweiz und dem Kanton Glarus; privatrechtliche, ebenfalls als Korporation bezeichnete Nutzungsgenossenschaften sind auch andernorts in der Schweiz bekannt. Die Bürger der Korporationsgemeinde werden Gemeinder genannt. (de)
  • Eine Korporationsgemeinde (auch Korporationsbürgergemeinde oder kurz Korporation) ist eine Personengesellschaft öffentlich-rechtlichen Charakters, die über kein Territorium, jedoch meist über Grundbesitz verfügt und nach moderner Rechtsauffassung auch der allgemeinen Wohlfahrt förderlich sein soll. Öffentlich-rechtliche Korporationen gibt es insbesondere in den Kantonen der Zentralschweiz und dem Kanton Glarus; privatrechtliche, ebenfalls als Korporation bezeichnete Nutzungsgenossenschaften sind auch andernorts in der Schweiz bekannt. Die Bürger der Korporationsgemeinde werden Gemeinder genannt. (de)
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  • Eine Korporationsgemeinde (auch Korporationsbürgergemeinde oder kurz Korporation) ist eine Personengesellschaft öffentlich-rechtlichen Charakters, die über kein Territorium, jedoch meist über Grundbesitz verfügt und nach moderner Rechtsauffassung auch der allgemeinen Wohlfahrt förderlich sein soll. Öffentlich-rechtliche Korporationen gibt es insbesondere in den Kantonen der Zentralschweiz und dem Kanton Glarus; privatrechtliche, ebenfalls als Korporation bezeichnete Nutzungsgenossenschaften sind auch andernorts in der Schweiz bekannt. (de)
  • Eine Korporationsgemeinde (auch Korporationsbürgergemeinde oder kurz Korporation) ist eine Personengesellschaft öffentlich-rechtlichen Charakters, die über kein Territorium, jedoch meist über Grundbesitz verfügt und nach moderner Rechtsauffassung auch der allgemeinen Wohlfahrt förderlich sein soll. Öffentlich-rechtliche Korporationen gibt es insbesondere in den Kantonen der Zentralschweiz und dem Kanton Glarus; privatrechtliche, ebenfalls als Korporation bezeichnete Nutzungsgenossenschaften sind auch andernorts in der Schweiz bekannt. (de)
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  • Korporationsgemeinde (de)
  • Korporationsgemeinde (de)
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