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- Das Koproduktionsabkommen Österreich – Deutschland ist ein zwischen den Regierungen Deutschlands und Österreichs getroffenes Filmabkommen. Die aktuelle Fassung trat am 1. November 1990 in Kraft. Das Abkommen regelt beispielsweise, welche Filmrollen und Stabpositionen von Deutschland, wenn es einen Film als Minderheitspartner mitproduziert, besetzt werden müssen und welches Land einen koproduzierten Film bei Filmfestspielen vertritt. Zur Überprüfung des Abkommens besteht eine gemischte Kommission, die sich aus Vertretern der Regierungen und von Fachkreisen beider Länder zusammensetzt. Diese Kommission tritt alle drei Jahre zusammen, sofern keine außerordentliche Einberufung stattfindet. (de)
- Das Koproduktionsabkommen Österreich – Deutschland ist ein zwischen den Regierungen Deutschlands und Österreichs getroffenes Filmabkommen. Die aktuelle Fassung trat am 1. November 1990 in Kraft. Das Abkommen regelt beispielsweise, welche Filmrollen und Stabpositionen von Deutschland, wenn es einen Film als Minderheitspartner mitproduziert, besetzt werden müssen und welches Land einen koproduzierten Film bei Filmfestspielen vertritt. Zur Überprüfung des Abkommens besteht eine gemischte Kommission, die sich aus Vertretern der Regierungen und von Fachkreisen beider Länder zusammensetzt. Diese Kommission tritt alle drei Jahre zusammen, sofern keine außerordentliche Einberufung stattfindet. (de)
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- Das Koproduktionsabkommen Österreich – Deutschland ist ein zwischen den Regierungen Deutschlands und Österreichs getroffenes Filmabkommen. Die aktuelle Fassung trat am 1. November 1990 in Kraft. Das Abkommen regelt beispielsweise, welche Filmrollen und Stabpositionen von Deutschland, wenn es einen Film als Minderheitspartner mitproduziert, besetzt werden müssen und welches Land einen koproduzierten Film bei Filmfestspielen vertritt. (de)
- Das Koproduktionsabkommen Österreich – Deutschland ist ein zwischen den Regierungen Deutschlands und Österreichs getroffenes Filmabkommen. Die aktuelle Fassung trat am 1. November 1990 in Kraft. Das Abkommen regelt beispielsweise, welche Filmrollen und Stabpositionen von Deutschland, wenn es einen Film als Minderheitspartner mitproduziert, besetzt werden müssen und welches Land einen koproduzierten Film bei Filmfestspielen vertritt. (de)
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- Koproduktionsabkommen Österreich – Deutschland (de)
- Koproduktionsabkommen Österreich – Deutschland (de)
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