Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns. Indem er die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns darstellt, soll er sowohl den Angehörigen des Konzerns als auch externen Adressaten zur Information und zur Entscheidungsfindung dienen. Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschließend wird dieser durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt. Nach der Einheitsfiktion, die auch Einheitsgrundsatz genannt wird, ist ein Konzernabschluss so darzustellen, als ob der Konzern ein einheitliches Unternehmen wäre.

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  • Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns. Indem er die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns darstellt, soll er sowohl den Angehörigen des Konzerns als auch externen Adressaten zur Information und zur Entscheidungsfindung dienen. Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschließend wird dieser durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt. Nach der Einheitsfiktion, die auch Einheitsgrundsatz genannt wird, ist ein Konzernabschluss so darzustellen, als ob der Konzern ein einheitliches Unternehmen wäre. In einem Konzern kann das Mutterunternehmen auf die zum Konzern gehörenden Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausüben. Dadurch gibt es oft zwischen den Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen, die unabhängige Unternehmen normalerweise nicht eingehen würden. Ihre Geschäftstätigkeit ist in der Regel auf den Konzern ausgerichtet und kann besser im Konzernzusammenhang beurteilt werden. Deshalb haben die Einzelabschlüsse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen oft eine geringere Aussagekraft als die Einzelabschlüsse von unabhängigen Unternehmen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns kann durch einen Konzernabschluss besser dargestellt werden. Dieser kann auch helfen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Konzernunternehmen besser zu verstehen. Ob ein Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen hat, bestimmen nationale Gesetze, Börsenordnungen, sonstige Rechnungslegungsvorschriften oder vertragliche Vereinbarungen. Welche Unternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind (Konsolidierungskreis), wird von den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften geregelt. Der Umfang des Konzernabschlusses ist je nach Rechnungslegungssystem unterschiedlich. Häufig schreiben die Rechnungslegungsvorschriften vor, dass der Konzernabschluss eine Konzernbilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Gesamtergebnisrechnung, einen Konzernanhang, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung, auch Eigenkapitalspiegel genannt, und eine Kapitalflussrechnung enthalten soll. Auch eine Segmentberichterstattung kann Teil eines Konzernabschlusses sein (Vgl. IFRS 8). Ein Konzernabschluss ist in Deutschland und Österreich um einen Konzernlagebericht zu ergänzen. In Deutschland steht die Informationsfunktion des Konzernabschlusses im Vordergrund. Er dient de jure weder der Ausschüttungsbemessung noch als Grundlage für die Ertragsbesteuerung (eine Ausnahme von letzterem bildet die sog. Zinsschranke in § 4h EStG). (de)
  • Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns. Indem er die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns darstellt, soll er sowohl den Angehörigen des Konzerns als auch externen Adressaten zur Information und zur Entscheidungsfindung dienen. Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschließend wird dieser durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt. Nach der Einheitsfiktion, die auch Einheitsgrundsatz genannt wird, ist ein Konzernabschluss so darzustellen, als ob der Konzern ein einheitliches Unternehmen wäre. In einem Konzern kann das Mutterunternehmen auf die zum Konzern gehörenden Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausüben. Dadurch gibt es oft zwischen den Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen, die unabhängige Unternehmen normalerweise nicht eingehen würden. Ihre Geschäftstätigkeit ist in der Regel auf den Konzern ausgerichtet und kann besser im Konzernzusammenhang beurteilt werden. Deshalb haben die Einzelabschlüsse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen oft eine geringere Aussagekraft als die Einzelabschlüsse von unabhängigen Unternehmen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns kann durch einen Konzernabschluss besser dargestellt werden. Dieser kann auch helfen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Konzernunternehmen besser zu verstehen. Ob ein Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen hat, bestimmen nationale Gesetze, Börsenordnungen, sonstige Rechnungslegungsvorschriften oder vertragliche Vereinbarungen. Welche Unternehmen in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind (Konsolidierungskreis), wird von den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften geregelt. Der Umfang des Konzernabschlusses ist je nach Rechnungslegungssystem unterschiedlich. Häufig schreiben die Rechnungslegungsvorschriften vor, dass der Konzernabschluss eine Konzernbilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung oder eine Gesamtergebnisrechnung, einen Konzernanhang, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung, auch Eigenkapitalspiegel genannt, und eine Kapitalflussrechnung enthalten soll. Auch eine Segmentberichterstattung kann Teil eines Konzernabschlusses sein (Vgl. IFRS 8). Ein Konzernabschluss ist in Deutschland und Österreich um einen Konzernlagebericht zu ergänzen. In Deutschland steht die Informationsfunktion des Konzernabschlusses im Vordergrund. Er dient de jure weder der Ausschüttungsbemessung noch als Grundlage für die Ertragsbesteuerung (eine Ausnahme von letzterem bildet die sog. Zinsschranke in § 4h EStG). (de)
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  • Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns. Indem er die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns darstellt, soll er sowohl den Angehörigen des Konzerns als auch externen Adressaten zur Information und zur Entscheidungsfindung dienen. Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschließend wird dieser durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt. Nach der Einheitsfiktion, die auch Einheitsgrundsatz genannt wird, ist ein Konzernabschluss so darzustellen, als ob der Konzern ein einheitliches Unternehmen wäre. (de)
  • Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns. Indem er die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns darstellt, soll er sowohl den Angehörigen des Konzerns als auch externen Adressaten zur Information und zur Entscheidungsfindung dienen. Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschließend wird dieser durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt. Nach der Einheitsfiktion, die auch Einheitsgrundsatz genannt wird, ist ein Konzernabschluss so darzustellen, als ob der Konzern ein einheitliches Unternehmen wäre. (de)
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