Als Konsultor (lat.: consultor = Ratgeber) wird im katholischen Kirchenrecht ein Berater bezeichnet, der sein Amt in unterschiedlichen Funktionen ausübt. So kann er als Konsultor der Behörden und Organe der römischen Kurie, als Mitglied des Kollegiums der Diözesan-Konsultoren, die in Diözesen ohne Domkapitel dessen Funktion übernehmen oder als Vertrauensmann des Diözesenklerus mit richterlichen Funktionen als Beisitzer in Absetzungs- und Versetzungsverfahren von Pfarrern berufen werden. Aufgrund von Verfahrensänderungen ist das Amt des Pfarr-Konsultors 1966 entfallen.

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  • Als Konsultor (lat.: consultor = Ratgeber) wird im katholischen Kirchenrecht ein Berater bezeichnet, der sein Amt in unterschiedlichen Funktionen ausübt. So kann er als Konsultor der Behörden und Organe der römischen Kurie, als Mitglied des Kollegiums der Diözesan-Konsultoren, die in Diözesen ohne Domkapitel dessen Funktion übernehmen oder als Vertrauensmann des Diözesenklerus mit richterlichen Funktionen als Beisitzer in Absetzungs- und Versetzungsverfahren von Pfarrern berufen werden. Aufgrund von Verfahrensänderungen ist das Amt des Pfarr-Konsultors 1966 entfallen. Als Beispiele seien hier angeführt: Georg Austen, Guido Pozzo, Georg Schmuttermayr und Margret Marquart (Beraterin in Weltgesundheitsfragen für den Päpstlichen Rat „Cor Unum“). (de)
  • Als Konsultor (lat.: consultor = Ratgeber) wird im katholischen Kirchenrecht ein Berater bezeichnet, der sein Amt in unterschiedlichen Funktionen ausübt. So kann er als Konsultor der Behörden und Organe der römischen Kurie, als Mitglied des Kollegiums der Diözesan-Konsultoren, die in Diözesen ohne Domkapitel dessen Funktion übernehmen oder als Vertrauensmann des Diözesenklerus mit richterlichen Funktionen als Beisitzer in Absetzungs- und Versetzungsverfahren von Pfarrern berufen werden. Aufgrund von Verfahrensänderungen ist das Amt des Pfarr-Konsultors 1966 entfallen. Als Beispiele seien hier angeführt: Georg Austen, Guido Pozzo, Georg Schmuttermayr und Margret Marquart (Beraterin in Weltgesundheitsfragen für den Päpstlichen Rat „Cor Unum“). (de)
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  • Als Konsultor (lat.: consultor = Ratgeber) wird im katholischen Kirchenrecht ein Berater bezeichnet, der sein Amt in unterschiedlichen Funktionen ausübt. So kann er als Konsultor der Behörden und Organe der römischen Kurie, als Mitglied des Kollegiums der Diözesan-Konsultoren, die in Diözesen ohne Domkapitel dessen Funktion übernehmen oder als Vertrauensmann des Diözesenklerus mit richterlichen Funktionen als Beisitzer in Absetzungs- und Versetzungsverfahren von Pfarrern berufen werden. Aufgrund von Verfahrensänderungen ist das Amt des Pfarr-Konsultors 1966 entfallen. (de)
  • Als Konsultor (lat.: consultor = Ratgeber) wird im katholischen Kirchenrecht ein Berater bezeichnet, der sein Amt in unterschiedlichen Funktionen ausübt. So kann er als Konsultor der Behörden und Organe der römischen Kurie, als Mitglied des Kollegiums der Diözesan-Konsultoren, die in Diözesen ohne Domkapitel dessen Funktion übernehmen oder als Vertrauensmann des Diözesenklerus mit richterlichen Funktionen als Beisitzer in Absetzungs- und Versetzungsverfahren von Pfarrern berufen werden. Aufgrund von Verfahrensänderungen ist das Amt des Pfarr-Konsultors 1966 entfallen. (de)
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  • Konsultor (de)
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