Der Begriff der Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein hauptsächlich zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert (in deutschen Städten hauptsächlich zwischen 1250 und 1300) entstandenes Organisationsprinzip der mittelalterlichen Stadt. Es besteht in dem Zusammenschluss der Stadtbürger zu einer gemeinsam handelnden politischen Korporation, die sich mit dem Stadtherrn in einem vertraglichen Verhältnis befindet und immer mehr von dessen Rechten (entweder durch finanzielle/materielle oder durch militärische Mittel) übernimmt. Die Bildung einer Kommune bedeutet somit die Änderung des Rechtsstatus der Stadtbewohner, die nun nicht mehr Unfreie des Stadtherrn oder freie Kaufleute sind, sondern zu Bürgern einer Stadt werden. Zur Kommune zählen dabei nur die vollberechtigten Stadtbürger, nicht aber die

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  • Der Begriff der Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein hauptsächlich zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert (in deutschen Städten hauptsächlich zwischen 1250 und 1300) entstandenes Organisationsprinzip der mittelalterlichen Stadt. Es besteht in dem Zusammenschluss der Stadtbürger zu einer gemeinsam handelnden politischen Korporation, die sich mit dem Stadtherrn in einem vertraglichen Verhältnis befindet und immer mehr von dessen Rechten (entweder durch finanzielle/materielle oder durch militärische Mittel) übernimmt. Die Bildung einer Kommune bedeutet somit die Änderung des Rechtsstatus der Stadtbewohner, die nun nicht mehr Unfreie des Stadtherrn oder freie Kaufleute sind, sondern zu Bürgern einer Stadt werden. Zur Kommune zählen dabei nur die vollberechtigten Stadtbürger, nicht aber die politisch minderberechtigten Stadteinwohner ohne Bürgerrecht. Das Bürgerrecht ist dabei meistens an Grundbesitz gebunden. Die Wirtschaftsstufentheorie interpretiert die Stadtwirtschaft der Kommunen historisch wie strukturell als Zwischenstufe von Hauswirtschaft zur Volkswirtschaft. (de)
  • Der Begriff der Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein hauptsächlich zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert (in deutschen Städten hauptsächlich zwischen 1250 und 1300) entstandenes Organisationsprinzip der mittelalterlichen Stadt. Es besteht in dem Zusammenschluss der Stadtbürger zu einer gemeinsam handelnden politischen Korporation, die sich mit dem Stadtherrn in einem vertraglichen Verhältnis befindet und immer mehr von dessen Rechten (entweder durch finanzielle/materielle oder durch militärische Mittel) übernimmt. Die Bildung einer Kommune bedeutet somit die Änderung des Rechtsstatus der Stadtbewohner, die nun nicht mehr Unfreie des Stadtherrn oder freie Kaufleute sind, sondern zu Bürgern einer Stadt werden. Zur Kommune zählen dabei nur die vollberechtigten Stadtbürger, nicht aber die politisch minderberechtigten Stadteinwohner ohne Bürgerrecht. Das Bürgerrecht ist dabei meistens an Grundbesitz gebunden. Die Wirtschaftsstufentheorie interpretiert die Stadtwirtschaft der Kommunen historisch wie strukturell als Zwischenstufe von Hauswirtschaft zur Volkswirtschaft. (de)
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  • Der Begriff der Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein hauptsächlich zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert (in deutschen Städten hauptsächlich zwischen 1250 und 1300) entstandenes Organisationsprinzip der mittelalterlichen Stadt. Es besteht in dem Zusammenschluss der Stadtbürger zu einer gemeinsam handelnden politischen Korporation, die sich mit dem Stadtherrn in einem vertraglichen Verhältnis befindet und immer mehr von dessen Rechten (entweder durch finanzielle/materielle oder durch militärische Mittel) übernimmt. Die Bildung einer Kommune bedeutet somit die Änderung des Rechtsstatus der Stadtbewohner, die nun nicht mehr Unfreie des Stadtherrn oder freie Kaufleute sind, sondern zu Bürgern einer Stadt werden. Zur Kommune zählen dabei nur die vollberechtigten Stadtbürger, nicht aber die (de)
  • Der Begriff der Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein hauptsächlich zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert (in deutschen Städten hauptsächlich zwischen 1250 und 1300) entstandenes Organisationsprinzip der mittelalterlichen Stadt. Es besteht in dem Zusammenschluss der Stadtbürger zu einer gemeinsam handelnden politischen Korporation, die sich mit dem Stadtherrn in einem vertraglichen Verhältnis befindet und immer mehr von dessen Rechten (entweder durch finanzielle/materielle oder durch militärische Mittel) übernimmt. Die Bildung einer Kommune bedeutet somit die Änderung des Rechtsstatus der Stadtbewohner, die nun nicht mehr Unfreie des Stadtherrn oder freie Kaufleute sind, sondern zu Bürgern einer Stadt werden. Zur Kommune zählen dabei nur die vollberechtigten Stadtbürger, nicht aber die (de)
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  • Kommune (Mittelalter) (de)
  • Kommune (Mittelalter) (de)
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