Das Kommunalwahlrecht regelt die Wahl der Gemeinderäte und Bürgermeister der Gemeinden in Österreich. Es ist unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 117 des Bundes-Verfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern jeweils durch eigene Landesgesetze geregelt. Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen: Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden. Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so kann er, abhängig vom Lebensalter auch das passive Wahlrecht haben.

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  • Das Kommunalwahlrecht regelt die Wahl der Gemeinderäte und Bürgermeister der Gemeinden in Österreich. Es ist unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 117 des Bundes-Verfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern jeweils durch eigene Landesgesetze geregelt. Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen: * Er muss in der Gemeinde einen Anknüpfungspunkt seinen Hauptwohnsitz haben. In einzelnen Bundesländern ist ein Nebenwohnsitz ausreichend. * Er muss österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates sein. * Ein Bürger muss das 16. Lebensjahr zum bekanntgegebenen Wahltag vollendet haben. In einigen Bundesländern ist noch das Wahlalter mit dem 18. Lebensjahr festgelegt. Dies wird aber im Zuge der Anpassungen bis ins Frühjahr 2008 ebenfalls herabgesetzt. * Es dürfen keine sonstigen Wahlausschließungsgründe vorliegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden. Vor jeder Gemeinderatswahl flammen Diskussionen über das Wahlalter und über das Wahlrecht von Ausländern (auch Nicht-EU-Bürgern), die sich schon länger in der Gemeinde aufhalten, auf. Eine Sonderregelung besteht in der Gemeinde Wien; da hier eine Personalunion zwischen Gemeinderat und gesetzgebendem Landtag besteht, dürfen nichtösterreichische EU-Bürger nicht an dieser Wahl teilnehmen. Gleichwohl können EU-Bürger an der Wahl zu den Bezirksvertretungen teilnehmen. Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so kann er, abhängig vom Lebensalter auch das passive Wahlrecht haben. (de)
  • Das Kommunalwahlrecht regelt die Wahl der Gemeinderäte und Bürgermeister der Gemeinden in Österreich. Es ist unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 117 des Bundes-Verfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern jeweils durch eigene Landesgesetze geregelt. Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen: * Er muss in der Gemeinde einen Anknüpfungspunkt seinen Hauptwohnsitz haben. In einzelnen Bundesländern ist ein Nebenwohnsitz ausreichend. * Er muss österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates sein. * Ein Bürger muss das 16. Lebensjahr zum bekanntgegebenen Wahltag vollendet haben. In einigen Bundesländern ist noch das Wahlalter mit dem 18. Lebensjahr festgelegt. Dies wird aber im Zuge der Anpassungen bis ins Frühjahr 2008 ebenfalls herabgesetzt. * Es dürfen keine sonstigen Wahlausschließungsgründe vorliegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden. Vor jeder Gemeinderatswahl flammen Diskussionen über das Wahlalter und über das Wahlrecht von Ausländern (auch Nicht-EU-Bürgern), die sich schon länger in der Gemeinde aufhalten, auf. Eine Sonderregelung besteht in der Gemeinde Wien; da hier eine Personalunion zwischen Gemeinderat und gesetzgebendem Landtag besteht, dürfen nichtösterreichische EU-Bürger nicht an dieser Wahl teilnehmen. Gleichwohl können EU-Bürger an der Wahl zu den Bezirksvertretungen teilnehmen. Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so kann er, abhängig vom Lebensalter auch das passive Wahlrecht haben. (de)
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  • Das Kommunalwahlrecht regelt die Wahl der Gemeinderäte und Bürgermeister der Gemeinden in Österreich. Es ist unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 117 des Bundes-Verfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern jeweils durch eigene Landesgesetze geregelt. Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen: Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden. Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so kann er, abhängig vom Lebensalter auch das passive Wahlrecht haben. (de)
  • Das Kommunalwahlrecht regelt die Wahl der Gemeinderäte und Bürgermeister der Gemeinden in Österreich. Es ist unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 117 des Bundes-Verfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern jeweils durch eigene Landesgesetze geregelt. Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen: Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden. Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so kann er, abhängig vom Lebensalter auch das passive Wahlrecht haben. (de)
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  • Kommunalwahlrecht (Österreich) (de)
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