Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bei den Kommunalwahlen * der Rat der Gemeinde bzw. Rat der Stadt, * der Kreistag, * der/die Bürgermeister/in * der/die Landrat/rätin des Landkreises gewählt. Sonstige nach diesem Wahlrecht durchzuführende Wahlen sind Wahlen

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  • Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bei den Kommunalwahlen * der Rat der Gemeinde bzw. Rat der Stadt, * der Kreistag, * der/die Bürgermeister/in * der/die Landrat/rätin des Landkreises gewählt. Sonstige nach diesem Wahlrecht durchzuführende Wahlen sind Wahlen * des Ortsrates oder des Stadtbezirkes, sofern solche gebildet werden, * des Samtgemeinderates, sofern die Gemeinde einer Samtgemeinde angehört * der Regionsversammlung (in der Region Hannover) * des Samtgemeindebürgermeisters/ der Samtgemeindebürgermeisterin * des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (in Großstädten) * des Regionspräsidenten/der Regionspräsidentin (in der Region Hannover) (de)
  • Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bei den Kommunalwahlen * der Rat der Gemeinde bzw. Rat der Stadt, * der Kreistag, * der/die Bürgermeister/in * der/die Landrat/rätin des Landkreises gewählt. Sonstige nach diesem Wahlrecht durchzuführende Wahlen sind Wahlen * des Ortsrates oder des Stadtbezirkes, sofern solche gebildet werden, * des Samtgemeinderates, sofern die Gemeinde einer Samtgemeinde angehört * der Regionsversammlung (in der Region Hannover) * des Samtgemeindebürgermeisters/ der Samtgemeindebürgermeisterin * des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (in Großstädten) * des Regionspräsidenten/der Regionspräsidentin (in der Region Hannover) (de)
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  • Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bei den Kommunalwahlen * der Rat der Gemeinde bzw. Rat der Stadt, * der Kreistag, * der/die Bürgermeister/in * der/die Landrat/rätin des Landkreises gewählt. Sonstige nach diesem Wahlrecht durchzuführende Wahlen sind Wahlen (de)
  • Im Land Niedersachsen werden gem. §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bei den Kommunalwahlen * der Rat der Gemeinde bzw. Rat der Stadt, * der Kreistag, * der/die Bürgermeister/in * der/die Landrat/rätin des Landkreises gewählt. Sonstige nach diesem Wahlrecht durchzuführende Wahlen sind Wahlen (de)
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  • Kommunalwahlrecht (Niedersachsen) (de)
  • Kommunalwahlrecht (Niedersachsen) (de)
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