Das Kommunalwahlrecht in Bayern regelt die Wahlen für die Vertretungsgremien und für die Verwaltungsspitze in der unteren und oberen kommunalen Ebene, also die Wahl der Gemeinde- oder Stadträte und Bürgermeister sowie der Kreistage und Landräte. Die Bezirke werden in Bayern dagegen nicht zur kommunalen Ebene gezählt; entsprechend wird die Wahl der Bezirkstage nicht durch das Kommunalwahlrecht geregelt und entspricht in den Grundzügen dem Landtagswahlrecht. Verglichen mit den Landtags- oder Bundestagswahlen gibt das bayerische Kommunalwahlrecht dem Wähler außergewöhnlich viele Differenzierungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe, gilt damit aber auch als besonders komplex.

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  • Das Kommunalwahlrecht in Bayern regelt die Wahlen für die Vertretungsgremien und für die Verwaltungsspitze in der unteren und oberen kommunalen Ebene, also die Wahl der Gemeinde- oder Stadträte und Bürgermeister sowie der Kreistage und Landräte. Die Bezirke werden in Bayern dagegen nicht zur kommunalen Ebene gezählt; entsprechend wird die Wahl der Bezirkstage nicht durch das Kommunalwahlrecht geregelt und entspricht in den Grundzügen dem Landtagswahlrecht. Verglichen mit den Landtags- oder Bundestagswahlen gibt das bayerische Kommunalwahlrecht dem Wähler außergewöhnlich viele Differenzierungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe, gilt damit aber auch als besonders komplex. (de)
  • Das Kommunalwahlrecht in Bayern regelt die Wahlen für die Vertretungsgremien und für die Verwaltungsspitze in der unteren und oberen kommunalen Ebene, also die Wahl der Gemeinde- oder Stadträte und Bürgermeister sowie der Kreistage und Landräte. Die Bezirke werden in Bayern dagegen nicht zur kommunalen Ebene gezählt; entsprechend wird die Wahl der Bezirkstage nicht durch das Kommunalwahlrecht geregelt und entspricht in den Grundzügen dem Landtagswahlrecht. Verglichen mit den Landtags- oder Bundestagswahlen gibt das bayerische Kommunalwahlrecht dem Wähler außergewöhnlich viele Differenzierungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe, gilt damit aber auch als besonders komplex. (de)
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  • Das Kommunalwahlrecht in Bayern regelt die Wahlen für die Vertretungsgremien und für die Verwaltungsspitze in der unteren und oberen kommunalen Ebene, also die Wahl der Gemeinde- oder Stadträte und Bürgermeister sowie der Kreistage und Landräte. Die Bezirke werden in Bayern dagegen nicht zur kommunalen Ebene gezählt; entsprechend wird die Wahl der Bezirkstage nicht durch das Kommunalwahlrecht geregelt und entspricht in den Grundzügen dem Landtagswahlrecht. Verglichen mit den Landtags- oder Bundestagswahlen gibt das bayerische Kommunalwahlrecht dem Wähler außergewöhnlich viele Differenzierungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe, gilt damit aber auch als besonders komplex. (de)
  • Das Kommunalwahlrecht in Bayern regelt die Wahlen für die Vertretungsgremien und für die Verwaltungsspitze in der unteren und oberen kommunalen Ebene, also die Wahl der Gemeinde- oder Stadträte und Bürgermeister sowie der Kreistage und Landräte. Die Bezirke werden in Bayern dagegen nicht zur kommunalen Ebene gezählt; entsprechend wird die Wahl der Bezirkstage nicht durch das Kommunalwahlrecht geregelt und entspricht in den Grundzügen dem Landtagswahlrecht. Verglichen mit den Landtags- oder Bundestagswahlen gibt das bayerische Kommunalwahlrecht dem Wähler außergewöhnlich viele Differenzierungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe, gilt damit aber auch als besonders komplex. (de)
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  • Kommunalwahlrecht (Bayern) (de)
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