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- Die kommunale Selbstverwaltung ist ein praktisch wichtiges Beispiel für Selbstverwaltung, also der Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbstständigte juristische Personen, um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen. Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Gemeinden als Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Die Gemeindebürger wählen eine Vertretung (Gemeinderat) und je nach Bundesland auch den Bürgermeister. In Kommunen mit weniger als 8.000 Einwohnern erfolgt die Selbstverwaltung eigener oder staatlich bestimmter Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich. Alle übrigen Gemeinden werden hauptamtlich selbstverwaltet. Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 Abs. 2 GG und in den meisten Landesverfassungen durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (siehe unten) geschützt. Die Zuständigkeit umfasst alle Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln (Aufgabenfindungsrecht). Ein Mandat für überörtliche Aufgaben oder allgemeinpolitische Betätigung besteht dagegen nicht: die Gemeinde ist kein privater Zusammenschluss von Bürgern, sondern Teil der öffentlichen Gewalt, die nur innerhalb ihrer Kompetenzen tätig werden darf. Kommunale Gebietskörperschaften sind neben den Gemeinden auch Gemeindeverbände wie z. B. Kreise bzw. Landkreise, Landschaftsverbände und besondere Regionalverbände (z. B. der Regionalverband Ruhr). (de)
- Die kommunale Selbstverwaltung ist ein praktisch wichtiges Beispiel für Selbstverwaltung, also der Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbstständigte juristische Personen, um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen. Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Gemeinden als Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Die Gemeindebürger wählen eine Vertretung (Gemeinderat) und je nach Bundesland auch den Bürgermeister. In Kommunen mit weniger als 8.000 Einwohnern erfolgt die Selbstverwaltung eigener oder staatlich bestimmter Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich. Alle übrigen Gemeinden werden hauptamtlich selbstverwaltet. Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 Abs. 2 GG und in den meisten Landesverfassungen durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (siehe unten) geschützt. Die Zuständigkeit umfasst alle Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln (Aufgabenfindungsrecht). Ein Mandat für überörtliche Aufgaben oder allgemeinpolitische Betätigung besteht dagegen nicht: die Gemeinde ist kein privater Zusammenschluss von Bürgern, sondern Teil der öffentlichen Gewalt, die nur innerhalb ihrer Kompetenzen tätig werden darf. Kommunale Gebietskörperschaften sind neben den Gemeinden auch Gemeindeverbände wie z. B. Kreise bzw. Landkreise, Landschaftsverbände und besondere Regionalverbände (z. B. der Regionalverband Ruhr). (de)
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- 3-452-23231-X
- 3-491-96135-1
- 3-7890-4809-7
- 3-8329-0127-2
- 3-931319-87-3
- 978-3-8329-2607-6
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- Unmittelbare Gemeindedemokratie im mittel- und süddeutschen Raum der Weimarer Republik. Eine Untersuchung von Verfahren und Praxis (de)
- Kommunale Selbstverwaltung in den ostdeutschen Ländern (de)
- Deutsches Kommunalrecht (de)
- Die deutsche Stadt im Mittelalter (de)
- Die preußische Städteordnung von 1808 (de)
- Unmittelbare Gemeindedemokratie der Weimarer Republik. Verfahren und Anwendungsausmaß in den norddeutschen Ländern (de)
- Die deutsche Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert. Geschichte der Ideen und Institutionen (de)
- Kommunale Selbstverwaltung und staatliche Organisationsvorgaben (de)
- Unmittelbare Gemeindedemokratie im mittel- und süddeutschen Raum der Weimarer Republik. Eine Untersuchung von Verfahren und Praxis (de)
- Kommunale Selbstverwaltung in den ostdeutschen Ländern (de)
- Deutsches Kommunalrecht (de)
- Die deutsche Stadt im Mittelalter (de)
- Die preußische Städteordnung von 1808 (de)
- Unmittelbare Gemeindedemokratie der Weimarer Republik. Verfahren und Anwendungsausmaß in den norddeutschen Ländern (de)
- Die deutsche Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert. Geschichte der Ideen und Institutionen (de)
- Kommunale Selbstverwaltung und staatliche Organisationsvorgaben (de)
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- Alfons Gern
- Christopher A. Schmidt
- Evamaria Engel
- Hans-Uwe Erichsen, Richard Weiss
- Jan H. Witte
- Markus Thiel
- Volker Mayer
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- zugl. Dissertation an der Universität Bayreuth
- zugleich jur. Diss. Hannover 2006
- zugleich jur. Diss. Hannover, 1996
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- Baden-Baden
- Bayreuth
- Köln
- München
- Speyer
- Stuttgart
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- Albatros
- Carl Heymanns
- Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften
- Koehler
- Nomos
- PCO
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- Die kommunale Selbstverwaltung ist ein praktisch wichtiges Beispiel für Selbstverwaltung, also der Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbstständigte juristische Personen, um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen. Kommunale Gebietskörperschaften sind neben den Gemeinden auch Gemeindeverbände wie z. B. Kreise bzw. Landkreise, Landschaftsverbände und besondere Regionalverbände (z. B. der Regionalverband Ruhr). (de)
- Die kommunale Selbstverwaltung ist ein praktisch wichtiges Beispiel für Selbstverwaltung, also der Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbstständigte juristische Personen, um den Betroffenen die eigenverantwortliche Gestaltung zu ermöglichen. Kommunale Gebietskörperschaften sind neben den Gemeinden auch Gemeindeverbände wie z. B. Kreise bzw. Landkreise, Landschaftsverbände und besondere Regionalverbände (z. B. der Regionalverband Ruhr). (de)
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- Kommunale Selbstverwaltung (Deutschland) (de)
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