Die Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (auch Festlandsockelkommission) ist ein Organ des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Die Kommission arbeitet auf der Grundlage von Art. 76 Abs. 8 in Verbindung mit Anlage II des Seerechtsübereinkommens und hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Festlegung der äußeren Grenze des Festlandsockels im Sinne des Übereinkommens auszusprechen, wo diese mehr als 200 Seemeilen vom Land entfernt ist. Sie stützt sich dabei auf die von den Küstenstaaten gewonnenen geographischen und geologischen Daten.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (auch Festlandsockelkommission) ist ein Organ des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Die Kommission arbeitet auf der Grundlage von Art. 76 Abs. 8 in Verbindung mit Anlage II des Seerechtsübereinkommens und hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Festlegung der äußeren Grenze des Festlandsockels im Sinne des Übereinkommens auszusprechen, wo diese mehr als 200 Seemeilen vom Land entfernt ist. Sie stützt sich dabei auf die von den Küstenstaaten gewonnenen geographischen und geologischen Daten. Der Bereich Rechtsangelegenheiten (Abteilung Meeresangelegenheiten und Seerecht) des UN-Sekretariats nimmt im Namen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen dessen Aufgaben gegenüber der Kommission wahr. Dazu zählt insbesondere auch die verwaltungsmäßige Unterstützung und deren Finanzierung. (de)
  • Die Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (auch Festlandsockelkommission) ist ein Organ des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Die Kommission arbeitet auf der Grundlage von Art. 76 Abs. 8 in Verbindung mit Anlage II des Seerechtsübereinkommens und hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Festlegung der äußeren Grenze des Festlandsockels im Sinne des Übereinkommens auszusprechen, wo diese mehr als 200 Seemeilen vom Land entfernt ist. Sie stützt sich dabei auf die von den Küstenstaaten gewonnenen geographischen und geologischen Daten. Der Bereich Rechtsangelegenheiten (Abteilung Meeresangelegenheiten und Seerecht) des UN-Sekretariats nimmt im Namen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen dessen Aufgaben gegenüber der Kommission wahr. Dazu zählt insbesondere auch die verwaltungsmäßige Unterstützung und deren Finanzierung. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 2879358 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156799535 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (auch Festlandsockelkommission) ist ein Organ des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Die Kommission arbeitet auf der Grundlage von Art. 76 Abs. 8 in Verbindung mit Anlage II des Seerechtsübereinkommens und hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Festlegung der äußeren Grenze des Festlandsockels im Sinne des Übereinkommens auszusprechen, wo diese mehr als 200 Seemeilen vom Land entfernt ist. Sie stützt sich dabei auf die von den Küstenstaaten gewonnenen geographischen und geologischen Daten. (de)
  • Die Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (auch Festlandsockelkommission) ist ein Organ des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Die Kommission arbeitet auf der Grundlage von Art. 76 Abs. 8 in Verbindung mit Anlage II des Seerechtsübereinkommens und hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Festlegung der äußeren Grenze des Festlandsockels im Sinne des Übereinkommens auszusprechen, wo diese mehr als 200 Seemeilen vom Land entfernt ist. Sie stützt sich dabei auf die von den Küstenstaaten gewonnenen geographischen und geologischen Daten. (de)
rdfs:label
  • Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (de)
  • Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of