Die Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum ist eine Kommission der Römischen Kurie zur Förderung der Beziehungen zwischen Juden und römisch-katholischer Kirche. Sie wurde 1974 von Papst Paul VI. auf Basis der Konzilserklärung Nostra Aetate und der rechtliche Grundlagen von Art. 138 Pastor Bonus eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz mit Außenwirkung gem. cc. 7 ff., c. 12 § 1 CIC.

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  • Die Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum ist eine Kommission der Römischen Kurie zur Förderung der Beziehungen zwischen Juden und römisch-katholischer Kirche. Sie wurde 1974 von Papst Paul VI. auf Basis der Konzilserklärung Nostra Aetate und der rechtliche Grundlagen von Art. 138 Pastor Bonus eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz mit Außenwirkung gem. cc. 7 ff., c. 12 § 1 CIC. (de)
  • Die Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum ist eine Kommission der Römischen Kurie zur Förderung der Beziehungen zwischen Juden und römisch-katholischer Kirche. Sie wurde 1974 von Papst Paul VI. auf Basis der Konzilserklärung Nostra Aetate und der rechtliche Grundlagen von Art. 138 Pastor Bonus eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz mit Außenwirkung gem. cc. 7 ff., c. 12 § 1 CIC. (de)
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  • Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum (de)
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