Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat die Aufgabe, die Normungsarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes zu begleiten und dessen Interessen in die Normung einfließen zu lassen. In der KAN sind die Sozialpartner, der Staat, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten. Die KAN "bündelt" die Meinung der verschiedenen Arbeitsschutzkreise – gestützt auf einen breiten Konsens aller Beteiligten – und bringt diese Position über das DIN als Stellungnahmen in laufende und geplante Normungsvorhaben oder zu bereits bestehenden Normen ein. Auch in normungspolitischen Diskussionen vertritt die KAN die deutsche Arbeitsschutzmeinung. Sie selbst ist kein Normungsgremium.

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  • Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat die Aufgabe, die Normungsarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes zu begleiten und dessen Interessen in die Normung einfließen zu lassen. In der KAN sind die Sozialpartner, der Staat, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten. Die KAN "bündelt" die Meinung der verschiedenen Arbeitsschutzkreise – gestützt auf einen breiten Konsens aller Beteiligten – und bringt diese Position über das DIN als Stellungnahmen in laufende und geplante Normungsvorhaben oder zu bereits bestehenden Normen ein. Auch in normungspolitischen Diskussionen vertritt die KAN die deutsche Arbeitsschutzmeinung. Sie selbst ist kein Normungsgremium. Die KAN besteht seit 1994 und wird vom Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e. V. (VFA) getragen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Mitglieder im VFA sind Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. (de)
  • Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat die Aufgabe, die Normungsarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes zu begleiten und dessen Interessen in die Normung einfließen zu lassen. In der KAN sind die Sozialpartner, der Staat, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten. Die KAN "bündelt" die Meinung der verschiedenen Arbeitsschutzkreise – gestützt auf einen breiten Konsens aller Beteiligten – und bringt diese Position über das DIN als Stellungnahmen in laufende und geplante Normungsvorhaben oder zu bereits bestehenden Normen ein. Auch in normungspolitischen Diskussionen vertritt die KAN die deutsche Arbeitsschutzmeinung. Sie selbst ist kein Normungsgremium. Die KAN besteht seit 1994 und wird vom Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e. V. (VFA) getragen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Mitglieder im VFA sind Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. (de)
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  • Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat die Aufgabe, die Normungsarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes zu begleiten und dessen Interessen in die Normung einfließen zu lassen. In der KAN sind die Sozialpartner, der Staat, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten. Die KAN "bündelt" die Meinung der verschiedenen Arbeitsschutzkreise – gestützt auf einen breiten Konsens aller Beteiligten – und bringt diese Position über das DIN als Stellungnahmen in laufende und geplante Normungsvorhaben oder zu bereits bestehenden Normen ein. Auch in normungspolitischen Diskussionen vertritt die KAN die deutsche Arbeitsschutzmeinung. Sie selbst ist kein Normungsgremium. (de)
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