Der Kommissarbefehl – offiziell Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare – vom 6. Juni 1941 ist der bekannteste verbrecherische Befehl der deutschen Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion während des Zweiten Weltkrieges. Er enthielt die Anweisung, Politkommissare der Roten Armee nicht als Kriegsgefangene zu behandeln, sondern sie ohne Verhandlung zu erschießen. Die „Richtlinien“ wurden von Generaloberst Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW), unterzeichnet. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher stellte der Internationale Militärgerichtshof in seinem Urteil gegen Wilhelm Keitel, Chef des OKW, fest:

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  • Der Kommissarbefehl – offiziell Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare – vom 6. Juni 1941 ist der bekannteste verbrecherische Befehl der deutschen Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion während des Zweiten Weltkrieges. Er enthielt die Anweisung, Politkommissare der Roten Armee nicht als Kriegsgefangene zu behandeln, sondern sie ohne Verhandlung zu erschießen. Die „Richtlinien“ wurden von Generaloberst Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW), unterzeichnet. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher stellte der Internationale Militärgerichtshof in seinem Urteil gegen Wilhelm Keitel, Chef des OKW, fest: „Am 12. Mai 1941, fünf Wochen vor der Unternehmen Barbarossa, drängte das OKW bei Hitler darauf, einen Befehl an das Oberkommando des Heeres (OKH) zu geben, wonach politische Kommissare durch das Heer zu erledigen seien.“ (de)
  • Der Kommissarbefehl – offiziell Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare – vom 6. Juni 1941 ist der bekannteste verbrecherische Befehl der deutschen Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion während des Zweiten Weltkrieges. Er enthielt die Anweisung, Politkommissare der Roten Armee nicht als Kriegsgefangene zu behandeln, sondern sie ohne Verhandlung zu erschießen. Die „Richtlinien“ wurden von Generaloberst Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW), unterzeichnet. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher stellte der Internationale Militärgerichtshof in seinem Urteil gegen Wilhelm Keitel, Chef des OKW, fest: „Am 12. Mai 1941, fünf Wochen vor der Unternehmen Barbarossa, drängte das OKW bei Hitler darauf, einen Befehl an das Oberkommando des Heeres (OKH) zu geben, wonach politische Kommissare durch das Heer zu erledigen seien.“ (de)
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  • Der Kommissarbefehl – offiziell Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare – vom 6. Juni 1941 ist der bekannteste verbrecherische Befehl der deutschen Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion während des Zweiten Weltkrieges. Er enthielt die Anweisung, Politkommissare der Roten Armee nicht als Kriegsgefangene zu behandeln, sondern sie ohne Verhandlung zu erschießen. Die „Richtlinien“ wurden von Generaloberst Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes beim Oberkommando der Wehrmacht (OKW), unterzeichnet. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher stellte der Internationale Militärgerichtshof in seinem Urteil gegen Wilhelm Keitel, Chef des OKW, fest: (de)
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