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- Ein Kommissar (von lat. commissarius = „Beauftragter“), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von frz. commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in stellvertretender Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt und gab es zum Beispiel Königliche Kommissare, Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Polit- und Regierungskommissare. Der Begriff steht zu lat.: commissare = „entsenden“, „beauftragen“ und ist in beiden Bedeutungen des heutigen Worts Kommission zu verstehen: Als Person, die in einem Gremium stellvertretend handelt, oder in kommissarischer Aufgabenwahrnehmung handelt als Kommissionär. In diesem Sinn ist auch der Begriff EU-Kommissar (Regierungsmitglied der EU) zu verstehen. (de)
- Ein Kommissar (von lat. commissarius = „Beauftragter“), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von frz. commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in stellvertretender Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt und gab es zum Beispiel Königliche Kommissare, Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Polit- und Regierungskommissare. Der Begriff steht zu lat.: commissare = „entsenden“, „beauftragen“ und ist in beiden Bedeutungen des heutigen Worts Kommission zu verstehen: Als Person, die in einem Gremium stellvertretend handelt, oder in kommissarischer Aufgabenwahrnehmung handelt als Kommissionär. In diesem Sinn ist auch der Begriff EU-Kommissar (Regierungsmitglied der EU) zu verstehen. (de)
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- Ein Kommissar (von lat. commissarius = „Beauftragter“), im Süden des deutschen Sprachgebiets auch Kommissär (von frz. commissaire), ist ein von einem Auftraggeber mit einer Angelegenheit oder Aufgabe oder per Befehl Beauftragter, in stellvertretender Wahrnehmung der Amtsgeschäfte. Verschiedene Auftraggeber und Aufträge schaffen Funktionen, die oft dem Titel mitgegeben werden. So gibt und gab es zum Beispiel Königliche Kommissare, Bezirks-, Distrikts-, Zivil-, Polizei-, Polit- und Regierungskommissare. (de)
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