Die Kommendation bezeichnete im Lehnswesen den Vorgang, in dem sich ein freier Mann in die Vasallität eines anderen, seinem zukünftigen Lehnsherrn, begab. Optisches Zeichen war, auf den Knien die gefalteten Hände (Handgabe) in die des sitzenden Lehnsherrn zu legen. Diese Bestandteil wird als der Lehnnahme genannt. Danach schwört der Lehnsherr seinen Treueid; hier spricht man von der Lehnseid. Die Kommendation war ein personengebundener Vertrag, der mit dem Tode erlosch und mündlich geschlossen wurde. Dieser Vertrag konnte Unterordnungsverhältnisse unterschiedlichster Art begründen.

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  • Die Kommendation bezeichnete im Lehnswesen den Vorgang, in dem sich ein freier Mann in die Vasallität eines anderen, seinem zukünftigen Lehnsherrn, begab. Optisches Zeichen war, auf den Knien die gefalteten Hände (Handgabe) in die des sitzenden Lehnsherrn zu legen. Diese Bestandteil wird als der Lehnnahme genannt. Danach schwört der Lehnsherr seinen Treueid; hier spricht man von der Lehnseid. Die Kommendation war ein personengebundener Vertrag, der mit dem Tode erlosch und mündlich geschlossen wurde. Dieser Vertrag konnte Unterordnungsverhältnisse unterschiedlichster Art begründen. (de)
  • Die Kommendation bezeichnete im Lehnswesen den Vorgang, in dem sich ein freier Mann in die Vasallität eines anderen, seinem zukünftigen Lehnsherrn, begab. Optisches Zeichen war, auf den Knien die gefalteten Hände (Handgabe) in die des sitzenden Lehnsherrn zu legen. Diese Bestandteil wird als der Lehnnahme genannt. Danach schwört der Lehnsherr seinen Treueid; hier spricht man von der Lehnseid. Die Kommendation war ein personengebundener Vertrag, der mit dem Tode erlosch und mündlich geschlossen wurde. Dieser Vertrag konnte Unterordnungsverhältnisse unterschiedlichster Art begründen. (de)
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  • Die Kommendation bezeichnete im Lehnswesen den Vorgang, in dem sich ein freier Mann in die Vasallität eines anderen, seinem zukünftigen Lehnsherrn, begab. Optisches Zeichen war, auf den Knien die gefalteten Hände (Handgabe) in die des sitzenden Lehnsherrn zu legen. Diese Bestandteil wird als der Lehnnahme genannt. Danach schwört der Lehnsherr seinen Treueid; hier spricht man von der Lehnseid. Die Kommendation war ein personengebundener Vertrag, der mit dem Tode erlosch und mündlich geschlossen wurde. Dieser Vertrag konnte Unterordnungsverhältnisse unterschiedlichster Art begründen. (de)
  • Die Kommendation bezeichnete im Lehnswesen den Vorgang, in dem sich ein freier Mann in die Vasallität eines anderen, seinem zukünftigen Lehnsherrn, begab. Optisches Zeichen war, auf den Knien die gefalteten Hände (Handgabe) in die des sitzenden Lehnsherrn zu legen. Diese Bestandteil wird als der Lehnnahme genannt. Danach schwört der Lehnsherr seinen Treueid; hier spricht man von der Lehnseid. Die Kommendation war ein personengebundener Vertrag, der mit dem Tode erlosch und mündlich geschlossen wurde. Dieser Vertrag konnte Unterordnungsverhältnisse unterschiedlichster Art begründen. (de)
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  • Kommendation (de)
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