Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Als Oberbegriff umfasst kollektivrechtliche Vereinbarung alle zwischen den Tarifvertragsparteien und den Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarungen. Im Einzelnen sind diese
* zwischen Arbeitgeberverband bzw. Arbeitgeber und Gewerkschaft im Rahmen des Tarifvertragsgesetzes vereinbarten Tarifverträge;
* zwischen der Unternehmensführung/Arbeitgeber und dem Betriebsrat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen;
* zwischen Dienststellenleitung und dem Personalrat im Rahmen des Personalvertretungsrechts (Bundespersonalvertretungsgesetz; Personalvertretungsgesetze der Länder) abgeschlossenen Dienstvereinbarungen. (de)
- Als Oberbegriff umfasst kollektivrechtliche Vereinbarung alle zwischen den Tarifvertragsparteien und den Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarungen. Im Einzelnen sind diese
* zwischen Arbeitgeberverband bzw. Arbeitgeber und Gewerkschaft im Rahmen des Tarifvertragsgesetzes vereinbarten Tarifverträge;
* zwischen der Unternehmensführung/Arbeitgeber und dem Betriebsrat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen;
* zwischen Dienststellenleitung und dem Personalrat im Rahmen des Personalvertretungsrechts (Bundespersonalvertretungsgesetz; Personalvertretungsgesetze der Länder) abgeschlossenen Dienstvereinbarungen. (de)
|
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Als Oberbegriff umfasst kollektivrechtliche Vereinbarung alle zwischen den Tarifvertragsparteien und den Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarungen. Im Einzelnen sind diese
* zwischen Arbeitgeberverband bzw. Arbeitgeber und Gewerkschaft im Rahmen des Tarifvertragsgesetzes vereinbarten Tarifverträge;
* zwischen der Unternehmensführung/Arbeitgeber und dem Betriebsrat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen;
* zwischen Dienststellenleitung und dem Personalrat im Rahmen des Personalvertretungsrechts (Bundespersonalvertretungsgesetz; Personalvertretungsgesetze der Länder) abgeschlossenen Dienstvereinbarungen. (de)
- Als Oberbegriff umfasst kollektivrechtliche Vereinbarung alle zwischen den Tarifvertragsparteien und den Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarungen. Im Einzelnen sind diese
* zwischen Arbeitgeberverband bzw. Arbeitgeber und Gewerkschaft im Rahmen des Tarifvertragsgesetzes vereinbarten Tarifverträge;
* zwischen der Unternehmensführung/Arbeitgeber und dem Betriebsrat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen;
* zwischen Dienststellenleitung und dem Personalrat im Rahmen des Personalvertretungsrechts (Bundespersonalvertretungsgesetz; Personalvertretungsgesetze der Länder) abgeschlossenen Dienstvereinbarungen. (de)
|
rdfs:label
|
- Kollektivrechtliche Vereinbarung (de)
- Kollektivrechtliche Vereinbarung (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is foaf:primaryTopic
of | |