Ein Kollegialorgan für Studienangelegenheiten (die konkrete Bezeichnung variiert von Universität zu Universität, gebräuchlich sind insbesondere Curricularkommission, Curriculakommission und Studienkommission, auch abgekürzt Stuko, daneben werden auch die Bezeichnungen Kollegialorgan für Studienangelegenheiten gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 und Kollegialorgan gemäß § 25 Abs. 8 Z 3 Universitätsgesetz 2002 verwendet) ist ein Kollegialorgan einer österreichischen Universität, welches die Aufgabe hat, die Curricula für ordentliche Universitätsstudien und für Universitätslehrgänge zu erlassen und zu ändern. Die Beschlüsse dieses Kollegialorgans werden dem Senat der Universität zur Genehmigung vorgelegt und werden erst dann rechtswirksam, wenn der Senat sie genehmigt.

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  • Ein Kollegialorgan für Studienangelegenheiten (die konkrete Bezeichnung variiert von Universität zu Universität, gebräuchlich sind insbesondere Curricularkommission, Curriculakommission und Studienkommission, auch abgekürzt Stuko, daneben werden auch die Bezeichnungen Kollegialorgan für Studienangelegenheiten gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 und Kollegialorgan gemäß § 25 Abs. 8 Z 3 Universitätsgesetz 2002 verwendet) ist ein Kollegialorgan einer österreichischen Universität, welches die Aufgabe hat, die Curricula für ordentliche Universitätsstudien und für Universitätslehrgänge zu erlassen und zu ändern. Die Beschlüsse dieses Kollegialorgans werden dem Senat der Universität zur Genehmigung vorgelegt und werden erst dann rechtswirksam, wenn der Senat sie genehmigt. (de)
  • Ein Kollegialorgan für Studienangelegenheiten (die konkrete Bezeichnung variiert von Universität zu Universität, gebräuchlich sind insbesondere Curricularkommission, Curriculakommission und Studienkommission, auch abgekürzt Stuko, daneben werden auch die Bezeichnungen Kollegialorgan für Studienangelegenheiten gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 und Kollegialorgan gemäß § 25 Abs. 8 Z 3 Universitätsgesetz 2002 verwendet) ist ein Kollegialorgan einer österreichischen Universität, welches die Aufgabe hat, die Curricula für ordentliche Universitätsstudien und für Universitätslehrgänge zu erlassen und zu ändern. Die Beschlüsse dieses Kollegialorgans werden dem Senat der Universität zur Genehmigung vorgelegt und werden erst dann rechtswirksam, wenn der Senat sie genehmigt. (de)
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  • Ein Kollegialorgan für Studienangelegenheiten (die konkrete Bezeichnung variiert von Universität zu Universität, gebräuchlich sind insbesondere Curricularkommission, Curriculakommission und Studienkommission, auch abgekürzt Stuko, daneben werden auch die Bezeichnungen Kollegialorgan für Studienangelegenheiten gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 und Kollegialorgan gemäß § 25 Abs. 8 Z 3 Universitätsgesetz 2002 verwendet) ist ein Kollegialorgan einer österreichischen Universität, welches die Aufgabe hat, die Curricula für ordentliche Universitätsstudien und für Universitätslehrgänge zu erlassen und zu ändern. Die Beschlüsse dieses Kollegialorgans werden dem Senat der Universität zur Genehmigung vorgelegt und werden erst dann rechtswirksam, wenn der Senat sie genehmigt. (de)
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  • Kollegialorgan für Studienangelegenheiten (de)
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