Als Kollegialgericht wird ein Spruchkörper eines Gerichtes bezeichnet, der nicht mit einem Einzelrichter, sondern mit mehreren Richtern besetzt ist.

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  • Als Kollegialgericht wird ein Spruchkörper eines Gerichtes bezeichnet, der nicht mit einem Einzelrichter, sondern mit mehreren Richtern besetzt ist. (de)
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  • Als Kollegialgericht wird ein Spruchkörper eines Gerichtes bezeichnet, der nicht mit einem Einzelrichter, sondern mit mehreren Richtern besetzt ist. (de)
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  • Kollegialgericht (de)
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