Der Klimarappen auf Kraftstoffen ist eine «freiwillige» Massnahme der Erdölbranche in der Schweiz. Er wurde eingeführt, um eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe zu verhindern. Eine solche ist im schweizerischen CO2-Gesetz vorgesehen für den Fall, dass «freiwillige Maßnahmen» der Industrie – wie 2011 absehbar – nicht zum Gesetzesziel führen: Das Parlament hatte eine CO2-Abgabe in der Höhe von 12 Franken pro Tonne CO2 per Anfang 2008 nur auf Brennstoffe, nicht aber auf Treibstoffe eingeführt.

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  • Der Klimarappen auf Kraftstoffen ist eine «freiwillige» Massnahme der Erdölbranche in der Schweiz. Er wurde eingeführt, um eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe zu verhindern. Eine solche ist im schweizerischen CO2-Gesetz vorgesehen für den Fall, dass «freiwillige Maßnahmen» der Industrie – wie 2011 absehbar – nicht zum Gesetzesziel führen: Das Parlament hatte eine CO2-Abgabe in der Höhe von 12 Franken pro Tonne CO2 per Anfang 2008 nur auf Brennstoffe, nicht aber auf Treibstoffe eingeführt. Im Kyoto-Protokoll hat sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber 1990 im Durchschnitt um acht Prozent zu senken; das CO2-Gesetz sieht eine Reduktion des Kohlendioxids um zehn Prozent vor. Dazu ist eine Reihe von Massnahmen erforderlich. Der Bundesrat der Schweiz hat im März 2005 beschlossen, auf den Vorschlag des Klimarappens der Erdölbranche einzusteigen. Der Klimarappen ist eine Abgabe in einer Höhe von 1,3 bis 1,9 Rappen je Liter, die von den Importeuren freiwillig auf alle Benzin- und Dieselimporte geschlagen wird. Der Ertrag wird von der Stiftung Klimarappen eingesetzt, um im In- und Ausland Treibhausgasemissionen zu «kompensieren». Im Inland sollen mindestens 0,2 Millionen Tonnen von der erforderlichen Reduktionsmenge von 1,8 Millionen Tonnen erzielt werden; die Stiftung Klimarappen kann beispielsweise folgende Massnahmen fördern: * Energiesparende Fahrweise im Straßenverkehr * Nutzung von Car-Sharing * Verwendung alternativer Kraftstoffe wie Ethanol-Kraftstoff, Biodiesel und Biogas Die bis 2010 erreichten Emissionsreduktionen stammen jedoch nicht aus dem Verkehrsbereich; die Vorgabe wird verpasst und kann nur durch Zukauf von weiteren Zertifikaten erreicht werden, was eine Änderung der Verordnung nötig macht: Die von der erforderlichen Reduktionsmenge von 1,8 Millionen Tonnen maximal im Ausland kompensierbaren 1,6 Millionen Tonnen sind schon ein Jahr vor der Planungsperiode verplant. Für die Kompensierung werden die projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls eingesetzt. Diese gründen sich auf einen international vereinbarten Rahmen. Die Projekte, die von der Genehmigungsbehörde bewilligt wurden, führen zu handelbaren Zertifikaten, die der Schweiz zur Erfüllung ihrer Reduktionsziele angerechnet werden. Die Stiftung Klimarappen erwirbt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Zertifikate, die sie dem Bundesrat der Schweiz für die Erfüllung der Kyoto-Ziele zur Verfügung stellt. (de)
  • Der Klimarappen auf Kraftstoffen ist eine «freiwillige» Massnahme der Erdölbranche in der Schweiz. Er wurde eingeführt, um eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe zu verhindern. Eine solche ist im schweizerischen CO2-Gesetz vorgesehen für den Fall, dass «freiwillige Maßnahmen» der Industrie – wie 2011 absehbar – nicht zum Gesetzesziel führen: Das Parlament hatte eine CO2-Abgabe in der Höhe von 12 Franken pro Tonne CO2 per Anfang 2008 nur auf Brennstoffe, nicht aber auf Treibstoffe eingeführt. Im Kyoto-Protokoll hat sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber 1990 im Durchschnitt um acht Prozent zu senken; das CO2-Gesetz sieht eine Reduktion des Kohlendioxids um zehn Prozent vor. Dazu ist eine Reihe von Massnahmen erforderlich. Der Bundesrat der Schweiz hat im März 2005 beschlossen, auf den Vorschlag des Klimarappens der Erdölbranche einzusteigen. Der Klimarappen ist eine Abgabe in einer Höhe von 1,3 bis 1,9 Rappen je Liter, die von den Importeuren freiwillig auf alle Benzin- und Dieselimporte geschlagen wird. Der Ertrag wird von der Stiftung Klimarappen eingesetzt, um im In- und Ausland Treibhausgasemissionen zu «kompensieren». Im Inland sollen mindestens 0,2 Millionen Tonnen von der erforderlichen Reduktionsmenge von 1,8 Millionen Tonnen erzielt werden; die Stiftung Klimarappen kann beispielsweise folgende Massnahmen fördern: * Energiesparende Fahrweise im Straßenverkehr * Nutzung von Car-Sharing * Verwendung alternativer Kraftstoffe wie Ethanol-Kraftstoff, Biodiesel und Biogas Die bis 2010 erreichten Emissionsreduktionen stammen jedoch nicht aus dem Verkehrsbereich; die Vorgabe wird verpasst und kann nur durch Zukauf von weiteren Zertifikaten erreicht werden, was eine Änderung der Verordnung nötig macht: Die von der erforderlichen Reduktionsmenge von 1,8 Millionen Tonnen maximal im Ausland kompensierbaren 1,6 Millionen Tonnen sind schon ein Jahr vor der Planungsperiode verplant. Für die Kompensierung werden die projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls eingesetzt. Diese gründen sich auf einen international vereinbarten Rahmen. Die Projekte, die von der Genehmigungsbehörde bewilligt wurden, führen zu handelbaren Zertifikaten, die der Schweiz zur Erfüllung ihrer Reduktionsziele angerechnet werden. Die Stiftung Klimarappen erwirbt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Zertifikate, die sie dem Bundesrat der Schweiz für die Erfüllung der Kyoto-Ziele zur Verfügung stellt. (de)
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  • Der Klimarappen auf Kraftstoffen ist eine «freiwillige» Massnahme der Erdölbranche in der Schweiz. Er wurde eingeführt, um eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe zu verhindern. Eine solche ist im schweizerischen CO2-Gesetz vorgesehen für den Fall, dass «freiwillige Maßnahmen» der Industrie – wie 2011 absehbar – nicht zum Gesetzesziel führen: Das Parlament hatte eine CO2-Abgabe in der Höhe von 12 Franken pro Tonne CO2 per Anfang 2008 nur auf Brennstoffe, nicht aber auf Treibstoffe eingeführt. (de)
  • Der Klimarappen auf Kraftstoffen ist eine «freiwillige» Massnahme der Erdölbranche in der Schweiz. Er wurde eingeführt, um eine CO2-Abgabe auf Treibstoffe zu verhindern. Eine solche ist im schweizerischen CO2-Gesetz vorgesehen für den Fall, dass «freiwillige Maßnahmen» der Industrie – wie 2011 absehbar – nicht zum Gesetzesziel führen: Das Parlament hatte eine CO2-Abgabe in der Höhe von 12 Franken pro Tonne CO2 per Anfang 2008 nur auf Brennstoffe, nicht aber auf Treibstoffe eingeführt. (de)
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  • Klimarappen (de)
  • Klimarappen (de)
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