Die Kirchenhoheit ist die Summe der Hoheitsrechte über Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (iura circa sacra). Von ihr wird die interne kirchliche Leitungsgewalt unterschieden (kirchliches Selbstbestimmungsrecht, sog. Kirchengewalt, iura in sacra). In einem souveränen Staat liegt bei diesem die Kirchenhoheit. Die Intensität ihrer Ausübung wird durch das Maß an Religionsfreiheit und religiöser Selbstbestimmung beeinflusst, das der jeweilige Staat gewährleistet.

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  • Die Kirchenhoheit ist die Summe der Hoheitsrechte über Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (iura circa sacra). Von ihr wird die interne kirchliche Leitungsgewalt unterschieden (kirchliches Selbstbestimmungsrecht, sog. Kirchengewalt, iura in sacra). In einem souveränen Staat liegt bei diesem die Kirchenhoheit. Die Intensität ihrer Ausübung wird durch das Maß an Religionsfreiheit und religiöser Selbstbestimmung beeinflusst, das der jeweilige Staat gewährleistet. (de)
  • Die Kirchenhoheit ist die Summe der Hoheitsrechte über Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (iura circa sacra). Von ihr wird die interne kirchliche Leitungsgewalt unterschieden (kirchliches Selbstbestimmungsrecht, sog. Kirchengewalt, iura in sacra). In einem souveränen Staat liegt bei diesem die Kirchenhoheit. Die Intensität ihrer Ausübung wird durch das Maß an Religionsfreiheit und religiöser Selbstbestimmung beeinflusst, das der jeweilige Staat gewährleistet. (de)
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  • Die Kirchenhoheit ist die Summe der Hoheitsrechte über Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (iura circa sacra). Von ihr wird die interne kirchliche Leitungsgewalt unterschieden (kirchliches Selbstbestimmungsrecht, sog. Kirchengewalt, iura in sacra). In einem souveränen Staat liegt bei diesem die Kirchenhoheit. Die Intensität ihrer Ausübung wird durch das Maß an Religionsfreiheit und religiöser Selbstbestimmung beeinflusst, das der jeweilige Staat gewährleistet. (de)
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  • Kirchenhoheit (de)
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