Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann. Der Begriff "Kinderkrankengeld" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" gemäß § 45 SGB V. Synonym werden von verschiedenen Krankenkassen auch die Begriffe "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Kinderpflege-Krankentagegeld" verwendet.

Property Value
dbo:abstract
  • Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann. Der Begriff "Kinderkrankengeld" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" gemäß § 45 SGB V. Synonym werden von verschiedenen Krankenkassen auch die Begriffe "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Kinderpflege-Krankentagegeld" verwendet. (de)
  • Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann. Der Begriff "Kinderkrankengeld" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" gemäß § 45 SGB V. Synonym werden von verschiedenen Krankenkassen auch die Begriffe "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Kinderpflege-Krankentagegeld" verwendet. (de)
dbo:wikiPageID
  • 1355288 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 150422781 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann. Der Begriff "Kinderkrankengeld" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" gemäß § 45 SGB V. Synonym werden von verschiedenen Krankenkassen auch die Begriffe "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Kinderpflege-Krankentagegeld" verwendet. (de)
  • Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und kommt zum Tragen, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann. Der Begriff "Kinderkrankengeld" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" gemäß § 45 SGB V. Synonym werden von verschiedenen Krankenkassen auch die Begriffe "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Kinderpflege-Krankentagegeld" verwendet. (de)
rdfs:label
  • Kinderkrankengeld (de)
  • Kinderkrankengeld (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of