Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen gibt es im Einkommensteuerrecht und im Eigenheimzulagengesetz eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen; diese nennt man auch Kinderadditive. Voraussetzung ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält.

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  • Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen gibt es im Einkommensteuerrecht und im Eigenheimzulagengesetz eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen; diese nennt man auch Kinderadditive. Voraussetzung ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. (de)
  • Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen gibt es im Einkommensteuerrecht und im Eigenheimzulagengesetz eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen; diese nennt man auch Kinderadditive. Voraussetzung ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. (de)
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  • Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen gibt es im Einkommensteuerrecht und im Eigenheimzulagengesetz eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen; diese nennt man auch Kinderadditive. Voraussetzung ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. (de)
  • Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen gibt es im Einkommensteuerrecht und im Eigenheimzulagengesetz eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen; diese nennt man auch Kinderadditive. Voraussetzung ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. (de)
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  • Kinderadditive (de)
  • Kinderadditive (de)
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