Kinder-„Euthanasie“ ist die Bezeichnung für die im Nationalsozialismus organisierte Tötung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen bis zu 16 Jahren sowie solchen mit auffälligem Verhalten. Der Kinder-Euthanasie fielen in über 30 sogenannten „Kinderfachabteilungen“ mindestens 5000 Menschen zum Opfer.

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  • Kinder-„Euthanasie“ ist die Bezeichnung für die im Nationalsozialismus organisierte Tötung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen bis zu 16 Jahren sowie solchen mit auffälligem Verhalten. Der Kinder-Euthanasie fielen in über 30 sogenannten „Kinderfachabteilungen“ mindestens 5000 Menschen zum Opfer. (de)
  • Kinder-„Euthanasie“ ist die Bezeichnung für die im Nationalsozialismus organisierte Tötung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen bis zu 16 Jahren sowie solchen mit auffälligem Verhalten. Der Kinder-Euthanasie fielen in über 30 sogenannten „Kinderfachabteilungen“ mindestens 5000 Menschen zum Opfer. (de)
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  • eine Vernachlässigung etwa in der Familie vorhandener gesunder Kinder verhindert wird […] Der Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden hat hervorragende Sachkenner auf dem in Fragen kommenden medizinischen Spezialgebiet in den Dienst seiner Aufgaben gestellt […] Dem Reichsausschuß stehen weiterhin Mittel zur Verfügung, um in bestimmten Fällen, in denen die Eltern zwar nicht hilfsbedürftig sind, aber die Anstaltskosten selbst nur schwer tragen können, helfend einzugreifen […]
  • Psychiatrie im „Dritten Reich“ in Niedersachsen.
  • daß Professor Heinze und Dr. Wentzler […] mit Begeisterung und Professor Catel aus Überzeugung die Euthanasie bejahten und sich deshalb ohne jeden Zwang als Gutachter zur Verfügung stellten.
  • nunmehr in der Landesanstalt Görden bei Brandenburg a.H. eine Jugend-Psychiatrische Fachabteilung eingerichtet hat, die unter fachwissenschaftlicher Leitung sämtliche therapeutischen Möglichkeiten, die auf Grund letzter wissenschaftlicher Erkenntnisse vorliegen, wahrnimmt.
  • irgendeinem Zufall einer angeheiterten Stunde [zu] überlassen. […] Stellt es sich trotzdem heraus, daß das Neugeborene ein schwächliches und mißratenes Kind ist, so wird ihm vom Ärztekollegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet, ein sanfter Tod bereitet, sagen wir durch eine kleine Dosis Morphium […]
  • Ich habe dieses Gesuch bearbeitet, da es in mein Ressort fiel. Da eine Entscheidung Hitlers erbeten wurde, habe ich es ohne Stellungnahme an den Leiter des Hauptamtes I der KdF, Albert Bormann, weitergeleitet. Da ein reiner Gnadenakt erbeten wurde, habe ich eine Beteiligung des Reichsinnenministers und des Reichsjustizministers nicht für erforderlich gehalten. Da meines Wissens vorher Hitler eine Entscheidung im Sinne solcher Gesuche noch nicht getroffen hatte, erschien es mir auch untunlich, andere Behörden zu beteiligen.
  • falls das neugeborene Kind verdächtig ist mit folgenden schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein: * 1) Idiotie sowie Mongolismus , * 2) Mikrocephalie, * 3) Hydrocephalus, schweren bzw. fortschreitenden Grades, * 4) Mißbildungen jeder Art, besonders Fehlen von Gliedmaßen, schwere Spaltbildungen des Kopfes und der Wirbelsäule usw., * 5) Lähmungen einschließlich Littlescher Erkrankung
  • Der Fall Knauer führte dazu, daß Hitler Brandt und Bouhler ermächtigte, in Fällen ähnlicher Art analog dem Kinde Knauer zu verfahren. Ob diese Ermächtigung schriftlich oder mündlich erteilt worden ist, kann ich nicht sagen. Brandt hat uns jedenfalls eine schriftliche Ermächtigung nicht gezeigt. Diese Ermächtigung muß erteilt worden sein, als Brandt Hitler über die Erledigung des Falles Knauer berichtete. Daß diese Ermächtigung in dieser Form erteilt worden war, hat mir Brandt persönlich gesagt. Hitler hatte gleichzeitig angeordnet, daß alle Gesuche dieser Art, die etwa an das Reichsinnenministerium oder an die Präsidialkanzlei gerichtet werden würden, in alleiniger Zuständigkeit der ‚KdF‘ zu bearbeiten wären. Im Verfolg dieser Anordnung wurde das Reichsinnenministerium und die Präsidialkanzlei darum gebeten, solche Gesuche, sofern sie dort eingehen würden, zur weiteren Bearbeitung der ‚KdF‘ zuzuleiten. Auf diese Art und Weise wurde der damalige Ministerialrat im Reichsinnenministerium, Dr. Linden, soviel ich weiß, zum ersten Mal mit diesen Maßnahmen befaßt. Die Sache wurde von vorneherein als Geheime Reichssache behandelt. Als mir kurz danach Professor Brandt den Auftrag erteilte, ein beratendes Gremium zusammenzustellen, mußte diese Zusammenstellung unter dem Gesichtspunkt, daß es sich um eine Geheime Reichssache handelte, erfolgen. Die Folge war, daß nur solche Ärzte usw. ausgewählt wurden, von denen bekannt war, daß sie ‚positiv‘ eingestellt waren. Ein weiterer Grund für die Auswahl nach diesem Gesichtspunkt war auch die Tatsache, daß Hitler befohlen hatte, daß seine Dienststelle, d. h. also die ‚KdF‘, nach außen hin als die diese Dinge bearbeitende Behörde nicht in Erscheinung treten durfte.
  • Ich selbst kenne ein Gesuch, das im Jahre 1939 dem Führer über seine Adjutantur zugeleitet worden ist. Es handelte sich darum, daß der Vater eines mißgebildeten Kindes sich an den Führer wandte und darum bat, daß diesem Kind oder diesem Wesen das Leben genommen würde. Hitler gab mir seinerzeit den Auftrag, mich dieser Sache anzunehmen und sofort nach Leipzig zu fahren – es hatte sich in Leipzig abgespielt – um dort an Ort und Stelle eine Bestätigung von dem zu finden, was angegeben war. Es handelte sich um ein Kind, das blind geboren war, idiotisch schien und dem außerdem ein Bein und ein Teil des Armes fehlte. […] Er [Hitler] hat mir den Auftrag gegeben, mit Ärzten, wo dieses Kind in Betreuung war, zu sprechen um festzustellen, ob die Angaben des Vaters richtig sind. Für den Fall, daß sie richtig sind, sollte ich in seinem Namen den Ärzten mitteilen, daß sie eine Euthanasie durchführen können. Dabei war es wichtig, daß dies den Eltern gegenüber in einer Form geschehe, daß diese selbst sich zu irgendeinem anderen Zeitpunkt durch diese Euthanasie nicht belastet fühlen könnten. Daß also diese Eltern nicht den Eindruck haben sollten, daß sie an sich den Tod des Kindes veranlaßt haben. Es wurde mir weiter aufgetragen zu sagen, daß, wenn diese Ärzte selbst durch diese Maßnahmen in irgendein juristisches Verfahren verwickelt würden, im Auftrage Hitlers dafür Sorge getragen würde, daß dies niedergeschlagen wird. Martin Bormann erhielt damals Auftrag, entsprechende Mitteilung an den damaligen Justizminister Gürtner wegen dieses Falles Leipzig zu geben. […] Die Ärzte standen auf dem Standpunkt, daß das am Lebenerhalten eines solches Kindes eigentlich nicht zu rechtfertigen ist. Es wurde darauf hingewiesen, daß es durchaus natürlich ist, daß in Entbindungsanstalten unter Umständen von den Ärzten selbst aus in einem solchen Fall eine Euthanasie gegeben würde, ohne daß man weiter darüber spricht, irgendein präziser Hinweis ist nicht gegeben worden.
  • Schon etwa ein halbes Jahr vor Ausbruch des Krieges liefen immer öfter Gesuche von unheilbaren Kranken oder besonders schwer verletzten Menschen ein, die um Erlösung von ihren für sie unerträglichen Leiden baten. Diese Gesuche waren besonders tragisch, da auf Grund der bestehenden Gesetze ein Arzt solchen Wünschen nicht Rechnung tragen durfte. Da die Dienststelle, wie uns immer wieder vorgehalten wurde, auf Befehl Hitlers gerade solche Fälle bearbeiten sollte, die gesetzmäßig nicht zu lösen waren, fühlten sich Dr. Hefelmann und auch ich für verpflichtet, nach einiger Zeit eine Anzahl solcher Gesuche dem Leibarzt Hitlers, damals Oberarzt Dr. Brandt, vorzulegen und eine Entscheidung Hitlers einzuholen, was mit solchen Gesuchen geschehen solle. Dr. Brandt teilte bald darauf mit, das nach seinem Vortrag Hitler entschieden habe, derartigen Gesuchen stattzugeben, sofern von dem behandelnden Arzt des Kranken als auch einer neu zu bildenden Ärztekommission die tatsächliche Unheilbarkeit des Leidens erwiesen sei.
  • Patientenschicksale 1933 bis 1945 in der Landesheilanstalt Uchtspringe.
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