Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen sollen den Diebstahl eines Fahrzeuges oder von Bauteilen und Gegenständen, die sich in ihm befinden, durch akustischen und optischen Alarm erschweren. Dabei können, abhängig von der Ausführung der Anlage, alle Türen, die Motorhaube, die Heckklappe, Fahrzeugbewegungen, der Innenraum sowie Manipulationen an der Batterie, am Signalhorn und der Zündung mit verschiedenen Sensoren überwacht werden. Bei unberechtigten Zugangsversuchen wird die Hupe und/oder die Lichtanlage (Scheinwerfer, Blinkleuchten) des Fahrzeuges mit gleichmäßigen Huptönen und/oder der Lichthupe in Gang gesetzt, um auf den unberechtigten Zugriff aufmerksam zu machen. Zusätzlich wird bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen die Wegfahrsperre eingeschaltet.

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  • Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen sollen den Diebstahl eines Fahrzeuges oder von Bauteilen und Gegenständen, die sich in ihm befinden, durch akustischen und optischen Alarm erschweren. Dabei können, abhängig von der Ausführung der Anlage, alle Türen, die Motorhaube, die Heckklappe, Fahrzeugbewegungen, der Innenraum sowie Manipulationen an der Batterie, am Signalhorn und der Zündung mit verschiedenen Sensoren überwacht werden. Bei unberechtigten Zugangsversuchen wird die Hupe und/oder die Lichtanlage (Scheinwerfer, Blinkleuchten) des Fahrzeuges mit gleichmäßigen Huptönen und/oder der Lichthupe in Gang gesetzt, um auf den unberechtigten Zugriff aufmerksam zu machen. Zusätzlich wird bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen die Wegfahrsperre eingeschaltet. Aktiviert werden derartige Systeme regelmäßig durch das Verschließen des Fahrzeugs (Zentralverriegelung). Auch eine Deaktivierung durch Eingabe eines Codes oder durch einen externen Transponder ist möglich. International sind derartige Warnanlagen unterschiedlich reglementiert, so darf der akustische Alarm in den USA vier Minuten nicht überschreiten. In Deutschland gibt das Signalhorn für 28 Sekunden ein intermittierendes Signal, in der Schweiz einen Dauerton ab. Der optische Alarm erfolgt für fünf Minuten über die Warnblinkanlage oder für 28 Sekunden durch das Abblendlicht. Darüber hinaus gibt es mittlerweile Systeme, die den Besitzer des Kfz per SMS oder E-Mail alarmieren und den über GPS ermittelten Standort des Fahrzeugs dem rechtmäßigen Besitzer oder einem Alarmverfolgungsdienstleister anzeigen können. (de)
  • Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen sollen den Diebstahl eines Fahrzeuges oder von Bauteilen und Gegenständen, die sich in ihm befinden, durch akustischen und optischen Alarm erschweren. Dabei können, abhängig von der Ausführung der Anlage, alle Türen, die Motorhaube, die Heckklappe, Fahrzeugbewegungen, der Innenraum sowie Manipulationen an der Batterie, am Signalhorn und der Zündung mit verschiedenen Sensoren überwacht werden. Bei unberechtigten Zugangsversuchen wird die Hupe und/oder die Lichtanlage (Scheinwerfer, Blinkleuchten) des Fahrzeuges mit gleichmäßigen Huptönen und/oder der Lichthupe in Gang gesetzt, um auf den unberechtigten Zugriff aufmerksam zu machen. Zusätzlich wird bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen die Wegfahrsperre eingeschaltet. Aktiviert werden derartige Systeme regelmäßig durch das Verschließen des Fahrzeugs (Zentralverriegelung). Auch eine Deaktivierung durch Eingabe eines Codes oder durch einen externen Transponder ist möglich. International sind derartige Warnanlagen unterschiedlich reglementiert, so darf der akustische Alarm in den USA vier Minuten nicht überschreiten. In Deutschland gibt das Signalhorn für 28 Sekunden ein intermittierendes Signal, in der Schweiz einen Dauerton ab. Der optische Alarm erfolgt für fünf Minuten über die Warnblinkanlage oder für 28 Sekunden durch das Abblendlicht. Darüber hinaus gibt es mittlerweile Systeme, die den Besitzer des Kfz per SMS oder E-Mail alarmieren und den über GPS ermittelten Standort des Fahrzeugs dem rechtmäßigen Besitzer oder einem Alarmverfolgungsdienstleister anzeigen können. (de)
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  • Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen sollen den Diebstahl eines Fahrzeuges oder von Bauteilen und Gegenständen, die sich in ihm befinden, durch akustischen und optischen Alarm erschweren. Dabei können, abhängig von der Ausführung der Anlage, alle Türen, die Motorhaube, die Heckklappe, Fahrzeugbewegungen, der Innenraum sowie Manipulationen an der Batterie, am Signalhorn und der Zündung mit verschiedenen Sensoren überwacht werden. Bei unberechtigten Zugangsversuchen wird die Hupe und/oder die Lichtanlage (Scheinwerfer, Blinkleuchten) des Fahrzeuges mit gleichmäßigen Huptönen und/oder der Lichthupe in Gang gesetzt, um auf den unberechtigten Zugriff aufmerksam zu machen. Zusätzlich wird bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen die Wegfahrsperre eingeschaltet. (de)
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  • Kfz-Alarmanlage (de)
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