Die Kesselfrist nennt man die Frist, an der die amtliche Kesselprüfung von Druckbehältern abläuft. Dieser Ausdruck wird vor allem bei der Eisenbahn verwendet. Dort vor allem bei den Dampflokomotiven und Kesselwagen. Bei abgelaufener Kesselfrist darf dieser Druckbehälter nicht mehr in Betrieb genommen werden, da mit Ablauf der Kesselfrist zugleich die Betriebsbewilligung abgelaufen ist. Zum Erneuern muss der Druckbehälter von einer amtlich zugelassenen Prüfperson gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und Herstellervorschrift vorgesehenen Prüfungen untersucht werden. Dies beinhaltet meistens auch eine Druckprüfung mit 1,5 fachen Nennfülldruck.

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  • Die Kesselfrist nennt man die Frist, an der die amtliche Kesselprüfung von Druckbehältern abläuft. Dieser Ausdruck wird vor allem bei der Eisenbahn verwendet. Dort vor allem bei den Dampflokomotiven und Kesselwagen. Bei abgelaufener Kesselfrist darf dieser Druckbehälter nicht mehr in Betrieb genommen werden, da mit Ablauf der Kesselfrist zugleich die Betriebsbewilligung abgelaufen ist. Zum Erneuern muss der Druckbehälter von einer amtlich zugelassenen Prüfperson gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und Herstellervorschrift vorgesehenen Prüfungen untersucht werden. Dies beinhaltet meistens auch eine Druckprüfung mit 1,5 fachen Nennfülldruck. (de)
  • Die Kesselfrist nennt man die Frist, an der die amtliche Kesselprüfung von Druckbehältern abläuft. Dieser Ausdruck wird vor allem bei der Eisenbahn verwendet. Dort vor allem bei den Dampflokomotiven und Kesselwagen. Bei abgelaufener Kesselfrist darf dieser Druckbehälter nicht mehr in Betrieb genommen werden, da mit Ablauf der Kesselfrist zugleich die Betriebsbewilligung abgelaufen ist. Zum Erneuern muss der Druckbehälter von einer amtlich zugelassenen Prüfperson gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und Herstellervorschrift vorgesehenen Prüfungen untersucht werden. Dies beinhaltet meistens auch eine Druckprüfung mit 1,5 fachen Nennfülldruck. (de)
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  • Die Kesselfrist nennt man die Frist, an der die amtliche Kesselprüfung von Druckbehältern abläuft. Dieser Ausdruck wird vor allem bei der Eisenbahn verwendet. Dort vor allem bei den Dampflokomotiven und Kesselwagen. Bei abgelaufener Kesselfrist darf dieser Druckbehälter nicht mehr in Betrieb genommen werden, da mit Ablauf der Kesselfrist zugleich die Betriebsbewilligung abgelaufen ist. Zum Erneuern muss der Druckbehälter von einer amtlich zugelassenen Prüfperson gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und Herstellervorschrift vorgesehenen Prüfungen untersucht werden. Dies beinhaltet meistens auch eine Druckprüfung mit 1,5 fachen Nennfülldruck. (de)
  • Die Kesselfrist nennt man die Frist, an der die amtliche Kesselprüfung von Druckbehältern abläuft. Dieser Ausdruck wird vor allem bei der Eisenbahn verwendet. Dort vor allem bei den Dampflokomotiven und Kesselwagen. Bei abgelaufener Kesselfrist darf dieser Druckbehälter nicht mehr in Betrieb genommen werden, da mit Ablauf der Kesselfrist zugleich die Betriebsbewilligung abgelaufen ist. Zum Erneuern muss der Druckbehälter von einer amtlich zugelassenen Prüfperson gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und Herstellervorschrift vorgesehenen Prüfungen untersucht werden. Dies beinhaltet meistens auch eine Druckprüfung mit 1,5 fachen Nennfülldruck. (de)
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  • Kesselfrist (de)
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