Das abgeschaltete Kernkraftwerk Biblis (KWB) befindet sich in der südhessischen Gemeinde Biblis nahe der Mündung der Weschnitz in den Rhein. Das Kraftwerk befindet sich 91 m ü. NN und ist im Besitz der RWE Power AG. Das Kernkraftwerk Biblis lieferte mit zwei nahezu baugleichen Druckwasserreaktoren eine Gesamtleistung von maximal 2525 Megawatt in das Stromnetz. Biblis war damit nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland. Zwei weitere zunächst geplante Blöcke, Biblis C und Biblis D, wurden nicht gebaut.

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  • Das abgeschaltete Kernkraftwerk Biblis (KWB) befindet sich in der südhessischen Gemeinde Biblis nahe der Mündung der Weschnitz in den Rhein. Das Kraftwerk befindet sich 91 m ü. NN und ist im Besitz der RWE Power AG. Das Kernkraftwerk Biblis lieferte mit zwei nahezu baugleichen Druckwasserreaktoren eine Gesamtleistung von maximal 2525 Megawatt in das Stromnetz. Biblis war damit nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland. Zwei weitere zunächst geplante Blöcke, Biblis C und Biblis D, wurden nicht gebaut. Im Kontext der Nuklearkatastrophe von Fukushima musste die RWE AG Block A (den älteren der beiden Blöcke) am Abend des 18. März 2011 auf politische Initiative hin herunterfahren. Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einer planmäßigen Revision, so dass er nicht vom Netz genommen werden musste. RWE folgte damit der Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur dreimonatigen Abschaltung der Anlage (sogenanntes Atom-Moratorium). Am 1. April 2011 gab RWE bekannt, dass sie gegen diese Anordnung zur Wahrung der Interessen der Anteilseigner eine Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht habe. Es sei von einem entgangenen Gewinn von etwa 1 Million Euro pro Tag Stillstand auszugehen, wofür Entschädigung verlangt werde. Ende Februar 2013 urteilte der Hessische VGH aufgrund der Fortsetzungsfeststellungsklagen, dass die nach der Katastrophe von Fukushima angeordnete dreimonatige Stilllegung rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerden im Dezember 2013 zurückgewiesen. Dem Land Hessen droht nun eine Schadenersatzklage des Betreibers RWE. Seit März 2014 beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag mit der Stilllegung des Kraftwerks. Die Bundesnetzagentur gab am 31. August 2011 bekannt, dass das Kraftwerk nicht mehr angefahren werden und auch nicht als „Kaltreserve“ zur Verfügung stehen soll. Der Betreiber RWE gab am 11. Mai 2012 bekannt, dass er einen direkten Abriss einem sicheren Einschluss vorziehe und die Vorbereitungen dafür treffe. Die RWE Power AG hat die Stilllegung und den Abbau des Kraftwerks Biblis, Block A und B, mit Schreiben vom 6. August 2012 beantragt. (de)
  • Das abgeschaltete Kernkraftwerk Biblis (KWB) befindet sich in der südhessischen Gemeinde Biblis nahe der Mündung der Weschnitz in den Rhein. Das Kraftwerk befindet sich 91 m ü. NN und ist im Besitz der RWE Power AG. Das Kernkraftwerk Biblis lieferte mit zwei nahezu baugleichen Druckwasserreaktoren eine Gesamtleistung von maximal 2525 Megawatt in das Stromnetz. Biblis war damit nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland. Zwei weitere zunächst geplante Blöcke, Biblis C und Biblis D, wurden nicht gebaut. Im Kontext der Nuklearkatastrophe von Fukushima musste die RWE AG Block A (den älteren der beiden Blöcke) am Abend des 18. März 2011 auf politische Initiative hin herunterfahren. Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einer planmäßigen Revision, so dass er nicht vom Netz genommen werden musste. RWE folgte damit der Anordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur dreimonatigen Abschaltung der Anlage (sogenanntes Atom-Moratorium). Am 1. April 2011 gab RWE bekannt, dass sie gegen diese Anordnung zur Wahrung der Interessen der Anteilseigner eine Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht habe. Es sei von einem entgangenen Gewinn von etwa 1 Million Euro pro Tag Stillstand auszugehen, wofür Entschädigung verlangt werde. Ende Februar 2013 urteilte der Hessische VGH aufgrund der Fortsetzungsfeststellungsklagen, dass die nach der Katastrophe von Fukushima angeordnete dreimonatige Stilllegung rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerden im Dezember 2013 zurückgewiesen. Dem Land Hessen droht nun eine Schadenersatzklage des Betreibers RWE. Seit März 2014 beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss im Hessischen Landtag mit der Stilllegung des Kraftwerks. Die Bundesnetzagentur gab am 31. August 2011 bekannt, dass das Kraftwerk nicht mehr angefahren werden und auch nicht als „Kaltreserve“ zur Verfügung stehen soll. Der Betreiber RWE gab am 11. Mai 2012 bekannt, dass er einen direkten Abriss einem sicheren Einschluss vorziehe und die Vorbereitungen dafür treffe. Die RWE Power AG hat die Stilllegung und den Abbau des Kraftwerks Biblis, Block A und B, mit Schreiben vom 6. August 2012 beantragt. (de)
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  • Das abgeschaltete Kernkraftwerk Biblis (KWB) befindet sich in der südhessischen Gemeinde Biblis nahe der Mündung der Weschnitz in den Rhein. Das Kraftwerk befindet sich 91 m ü. NN und ist im Besitz der RWE Power AG. Das Kernkraftwerk Biblis lieferte mit zwei nahezu baugleichen Druckwasserreaktoren eine Gesamtleistung von maximal 2525 Megawatt in das Stromnetz. Biblis war damit nach Gundremmingen/Bayern das zweitertragreichste Kernkraftwerk in Deutschland. Zwei weitere zunächst geplante Blöcke, Biblis C und Biblis D, wurden nicht gebaut. (de)
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