Die Kennzeichnungspflicht von Polizisten soll gewährleisten, dass ein einzelner Polizist im Einsatz – auch in geschlossenen Einheiten – eindeutig identifiziert werden kann. Diese ist zu unterscheiden von der Pflicht, einen Dienstausweis bei sich zu tragen und diesen auf Wunsch vorzuzeigen.

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  • Die Kennzeichnungspflicht von Polizisten soll gewährleisten, dass ein einzelner Polizist im Einsatz – auch in geschlossenen Einheiten – eindeutig identifiziert werden kann. Diese ist zu unterscheiden von der Pflicht, einen Dienstausweis bei sich zu tragen und diesen auf Wunsch vorzuzeigen. (de)
  • Die Kennzeichnungspflicht von Polizisten soll gewährleisten, dass ein einzelner Polizist im Einsatz – auch in geschlossenen Einheiten – eindeutig identifiziert werden kann. Diese ist zu unterscheiden von der Pflicht, einen Dienstausweis bei sich zu tragen und diesen auf Wunsch vorzuzeigen. (de)
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  • Die Kennzeichnungspflicht von Polizisten soll gewährleisten, dass ein einzelner Polizist im Einsatz – auch in geschlossenen Einheiten – eindeutig identifiziert werden kann. Diese ist zu unterscheiden von der Pflicht, einen Dienstausweis bei sich zu tragen und diesen auf Wunsch vorzuzeigen. (de)
  • Die Kennzeichnungspflicht von Polizisten soll gewährleisten, dass ein einzelner Polizist im Einsatz – auch in geschlossenen Einheiten – eindeutig identifiziert werden kann. Diese ist zu unterscheiden von der Pflicht, einen Dienstausweis bei sich zu tragen und diesen auf Wunsch vorzuzeigen. (de)
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  • Kennzeichnungspflicht für Polizisten (de)
  • Kennzeichnungspflicht für Polizisten (de)
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