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- Das Kennzeichenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es umfasst das Rechtsgebiet der im geschäftlichen Verkehr verwendeten Zeichen. Dies sind solche Zeichen, die im Verkehr als Marken, Unternehmensbezeichnung und Werktitel genutzt werden. Schutzvorschriften ergeben sich hauptsächlich aus dem Markengesetz. Daneben sind aber auch Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) wichtig, um Schutzrechte durchzusetzen. Zur sprachlichen Klarstellung: Ist ein Kennzeichen geschützt, spricht man in der Regel von einem markenrechtlichen Schutz. Zu einer markenmäßigen Verwendung im Sinne des Kennzeichenrechts geeignet sind alle Zeichen und Zeichenkombinationen bestehend aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen einschließlich deren Form oder sonstiger Aufmachung wie Farbe oder Farbkombinationen, die geeignet sind, Personen, Gegenstände oder Handlungen von anderen zu unterscheiden. Kennzeichen sind demnach Unterscheidungszeichen. Hierin findet sich auch die grundlegende Abgrenzung zum Patent- und Urheberrecht: Das Kennzeichenrecht als Ausprägung des Markenrechts schützt nicht in erster Linie die anerkennenswerte Leistung, also nicht etwa eine Erfindung oder ein Werk. Das Kennzeichenrecht schützt die Zuordnungsmöglichkeit eines Kennzeichens. Daraus kann die besonders große Relevanz des Kennzeichenrechts für den Wirtschaftsverkehr gezogen werden, da hier der Schutz vor unbefugtem Gebrauch für Aspekte wie Werbewirksamkeit, Rufausübung und qualitative Zuordnungsmöglichkeiten von existenzieller Bedeutung sind. (de)
- Das Kennzeichenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es umfasst das Rechtsgebiet der im geschäftlichen Verkehr verwendeten Zeichen. Dies sind solche Zeichen, die im Verkehr als Marken, Unternehmensbezeichnung und Werktitel genutzt werden. Schutzvorschriften ergeben sich hauptsächlich aus dem Markengesetz. Daneben sind aber auch Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) wichtig, um Schutzrechte durchzusetzen. Zur sprachlichen Klarstellung: Ist ein Kennzeichen geschützt, spricht man in der Regel von einem markenrechtlichen Schutz. Zu einer markenmäßigen Verwendung im Sinne des Kennzeichenrechts geeignet sind alle Zeichen und Zeichenkombinationen bestehend aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen einschließlich deren Form oder sonstiger Aufmachung wie Farbe oder Farbkombinationen, die geeignet sind, Personen, Gegenstände oder Handlungen von anderen zu unterscheiden. Kennzeichen sind demnach Unterscheidungszeichen. Hierin findet sich auch die grundlegende Abgrenzung zum Patent- und Urheberrecht: Das Kennzeichenrecht als Ausprägung des Markenrechts schützt nicht in erster Linie die anerkennenswerte Leistung, also nicht etwa eine Erfindung oder ein Werk. Das Kennzeichenrecht schützt die Zuordnungsmöglichkeit eines Kennzeichens. Daraus kann die besonders große Relevanz des Kennzeichenrechts für den Wirtschaftsverkehr gezogen werden, da hier der Schutz vor unbefugtem Gebrauch für Aspekte wie Werbewirksamkeit, Rufausübung und qualitative Zuordnungsmöglichkeiten von existenzieller Bedeutung sind. (de)
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- Das Kennzeichenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es umfasst das Rechtsgebiet der im geschäftlichen Verkehr verwendeten Zeichen. Dies sind solche Zeichen, die im Verkehr als Marken, Unternehmensbezeichnung und Werktitel genutzt werden. Schutzvorschriften ergeben sich hauptsächlich aus dem Markengesetz. Daneben sind aber auch Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) wichtig, um Schutzrechte durchzusetzen. Zur sprachlichen Klarstellung: Ist ein Kennzeichen geschützt, spricht man in der Regel von einem markenrechtlichen Schutz. (de)
- Das Kennzeichenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es umfasst das Rechtsgebiet der im geschäftlichen Verkehr verwendeten Zeichen. Dies sind solche Zeichen, die im Verkehr als Marken, Unternehmensbezeichnung und Werktitel genutzt werden. Schutzvorschriften ergeben sich hauptsächlich aus dem Markengesetz. Daneben sind aber auch Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB) wichtig, um Schutzrechte durchzusetzen. Zur sprachlichen Klarstellung: Ist ein Kennzeichen geschützt, spricht man in der Regel von einem markenrechtlichen Schutz. (de)
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