Als Keilschriftrecht (auch im Plural Keilschriftrechte) bezeichnet man die in keilschriftlichen Quellen überlieferten Rechtsordnungen der altorientalischen Hochkulturen, in erster Linie der Sumerer, Akkader, Assyrer, Babylonier, Elamer, Hethiter und Hurriter.

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  • Als Keilschriftrecht (auch im Plural Keilschriftrechte) bezeichnet man die in keilschriftlichen Quellen überlieferten Rechtsordnungen der altorientalischen Hochkulturen, in erster Linie der Sumerer, Akkader, Assyrer, Babylonier, Elamer, Hethiter und Hurriter. Es ist vor allem in Form von privaten Rechtsurkunden, Gerichtsurkunden und Prozessprotokollen überliefert, die dem zivilrechtlichen Bereich entstammen. Hinzu treten zeitweise Rechtssammlungen, die Regelungen zum Privatrecht, öffentlichen Recht, Dienstrecht und Strafrecht betreffen. Ferner stehen Erlasse und Instruktionen, Staatsverträge, Briefe und einige weitere Quellen zur Rekonstruktion der keilschriftlichen Rechtsordnungen zur Verfügung. Die Forschung zum Keilschriftrecht wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem von deutschen und tschechischen Rechtshistorikern aus dem Umfeld von Paul Koschaker und Mariano San Nicolò vorangebracht. Seit deren Tod werden wissenschaftliche Betätigungen in diesem Feld aber vor allem von Vertretern der Assyriologie geleistet. Recht früh beschäftigte sich auch die französische Rechtswissenschaft mit den keilschriftlichen Rechtskulturen, jedoch ohne dass sich dort eine zur deutschen vergleichbare Schule herausgebildet hätte. Inzwischen ist Keilschriftrecht zu einem internationalen Forschungsfeld geworden. Das Interesse der historischen Rechtswissenschaft an den Rechtssystemen der altorientalischen Hochkulturen ist heute vor allem akademisch begründet. Zwar wird gemeinhin davon ausgegangen, dass das griechische und römische Recht durch die keilschriftlichen Rechtsordnungen beeinflusst wurde, jedoch ist es bisher nicht überzeugend gelungen, konkrete Rezeption altorientalischen Rechts in der klassischen Antike nachzuweisen. Vereinzelte Versuche hierzu, die bis heute immer wieder unternommen werden, scheitern dabei meist am Fehlen der dazu nötigen Quellen, so dass sie stets auch auf Spekulation angewiesen sind. Dies hat zur Folge, dass das altorientalische Recht sich nur schwierig in eine „allgemeine Rechtsentwicklung“ einordnen lässt, die vor allem das heutige europäische Zivilrecht zum Endergebnis hat. Von der modernen Rechtswissenschaft wird die praktische Bedeutung des altorientalischen Rechts daher insgesamt als eher gering eingeschätzt, weshalb es in der akademischen Lehre an juristischen Fakultäten in Deutschland gegenüber dem römischen und germanischen Recht eine sehr untergeordnete Stellung einnimmt.Ein größeres Interesse besteht vonseiten der biblischen Theologie, die sich vor allem im Rahmen rechtsvergleichender Studien mit dem Keilschriftrecht beschäftigt und die mehrere Rezeptionen keilschriftlichen Rechtes im biblischen Recht nachweisen konnte. (de)
  • Als Keilschriftrecht (auch im Plural Keilschriftrechte) bezeichnet man die in keilschriftlichen Quellen überlieferten Rechtsordnungen der altorientalischen Hochkulturen, in erster Linie der Sumerer, Akkader, Assyrer, Babylonier, Elamer, Hethiter und Hurriter. Es ist vor allem in Form von privaten Rechtsurkunden, Gerichtsurkunden und Prozessprotokollen überliefert, die dem zivilrechtlichen Bereich entstammen. Hinzu treten zeitweise Rechtssammlungen, die Regelungen zum Privatrecht, öffentlichen Recht, Dienstrecht und Strafrecht betreffen. Ferner stehen Erlasse und Instruktionen, Staatsverträge, Briefe und einige weitere Quellen zur Rekonstruktion der keilschriftlichen Rechtsordnungen zur Verfügung. Die Forschung zum Keilschriftrecht wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem von deutschen und tschechischen Rechtshistorikern aus dem Umfeld von Paul Koschaker und Mariano San Nicolò vorangebracht. Seit deren Tod werden wissenschaftliche Betätigungen in diesem Feld aber vor allem von Vertretern der Assyriologie geleistet. Recht früh beschäftigte sich auch die französische Rechtswissenschaft mit den keilschriftlichen Rechtskulturen, jedoch ohne dass sich dort eine zur deutschen vergleichbare Schule herausgebildet hätte. Inzwischen ist Keilschriftrecht zu einem internationalen Forschungsfeld geworden. Das Interesse der historischen Rechtswissenschaft an den Rechtssystemen der altorientalischen Hochkulturen ist heute vor allem akademisch begründet. Zwar wird gemeinhin davon ausgegangen, dass das griechische und römische Recht durch die keilschriftlichen Rechtsordnungen beeinflusst wurde, jedoch ist es bisher nicht überzeugend gelungen, konkrete Rezeption altorientalischen Rechts in der klassischen Antike nachzuweisen. Vereinzelte Versuche hierzu, die bis heute immer wieder unternommen werden, scheitern dabei meist am Fehlen der dazu nötigen Quellen, so dass sie stets auch auf Spekulation angewiesen sind. Dies hat zur Folge, dass das altorientalische Recht sich nur schwierig in eine „allgemeine Rechtsentwicklung“ einordnen lässt, die vor allem das heutige europäische Zivilrecht zum Endergebnis hat. Von der modernen Rechtswissenschaft wird die praktische Bedeutung des altorientalischen Rechts daher insgesamt als eher gering eingeschätzt, weshalb es in der akademischen Lehre an juristischen Fakultäten in Deutschland gegenüber dem römischen und germanischen Recht eine sehr untergeordnete Stellung einnimmt.Ein größeres Interesse besteht vonseiten der biblischen Theologie, die sich vor allem im Rahmen rechtsvergleichender Studien mit dem Keilschriftrecht beschäftigt und die mehrere Rezeptionen keilschriftlichen Rechtes im biblischen Recht nachweisen konnte. (de)
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  • Als Keilschriftrecht (auch im Plural Keilschriftrechte) bezeichnet man die in keilschriftlichen Quellen überlieferten Rechtsordnungen der altorientalischen Hochkulturen, in erster Linie der Sumerer, Akkader, Assyrer, Babylonier, Elamer, Hethiter und Hurriter. (de)
  • Als Keilschriftrecht (auch im Plural Keilschriftrechte) bezeichnet man die in keilschriftlichen Quellen überlieferten Rechtsordnungen der altorientalischen Hochkulturen, in erster Linie der Sumerer, Akkader, Assyrer, Babylonier, Elamer, Hethiter und Hurriter. (de)
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  • Keilschriftrecht (de)
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