Eine Kaufoption (auch Vanilla Call, Call-Option) ist eine Option, welche dem Käufer das Recht einräumt, aber nicht verpflichtet, ein bestimmtes Gut (Basiswert oder Underlying) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis, Strike-Preis) in einer im Voraus vereinbarten Menge zu kaufen. Kann der Käufer sein Recht nur am Laufzeitende der Option ausüben, spricht man von einer europäischen Option. Kann er hingegen sein Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Optionslaufzeit ausüben, spricht man von einer amerikanischen Option. Der Käufer wird sein Recht im Normalfall nur dann ausüben, wenn der Preis des Basiswertes über dem Ausübungspreis liegt.

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  • Eine Kaufoption (auch Vanilla Call, Call-Option) ist eine Option, welche dem Käufer das Recht einräumt, aber nicht verpflichtet, ein bestimmtes Gut (Basiswert oder Underlying) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis, Strike-Preis) in einer im Voraus vereinbarten Menge zu kaufen. Kann der Käufer sein Recht nur am Laufzeitende der Option ausüben, spricht man von einer europäischen Option. Kann er hingegen sein Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Optionslaufzeit ausüben, spricht man von einer amerikanischen Option. Der Käufer wird sein Recht im Normalfall nur dann ausüben, wenn der Preis des Basiswertes über dem Ausübungspreis liegt. Der Verkäufer der Call-Option (Short Call) ist zur Lieferung des Basiswertes verpflichtet, für diese Verpflichtung erhält er die Optionsprämie vom Käufer der Option. In der Praxis allerdings wird der Basiswert bei Ausübung der Option nicht notwendigerweise geliefert. Ggf. bezahlt der Verkäufer der Call-Option dem Käufer einfach die Differenz zwischen dem Preis, den der Basiswert zum ausgemachten Zeitpunkt hat, und dem Ausübungspreis – diese Praxis wird als Barausgleich bezeichnet. Ob bei Ausübung ein Barausgleich stattfindet oder ob der Basiswert geliefert wird, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. (de)
  • Eine Kaufoption (auch Vanilla Call, Call-Option) ist eine Option, welche dem Käufer das Recht einräumt, aber nicht verpflichtet, ein bestimmtes Gut (Basiswert oder Underlying) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis, Strike-Preis) in einer im Voraus vereinbarten Menge zu kaufen. Kann der Käufer sein Recht nur am Laufzeitende der Option ausüben, spricht man von einer europäischen Option. Kann er hingegen sein Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Optionslaufzeit ausüben, spricht man von einer amerikanischen Option. Der Käufer wird sein Recht im Normalfall nur dann ausüben, wenn der Preis des Basiswertes über dem Ausübungspreis liegt. Der Verkäufer der Call-Option (Short Call) ist zur Lieferung des Basiswertes verpflichtet, für diese Verpflichtung erhält er die Optionsprämie vom Käufer der Option. In der Praxis allerdings wird der Basiswert bei Ausübung der Option nicht notwendigerweise geliefert. Ggf. bezahlt der Verkäufer der Call-Option dem Käufer einfach die Differenz zwischen dem Preis, den der Basiswert zum ausgemachten Zeitpunkt hat, und dem Ausübungspreis – diese Praxis wird als Barausgleich bezeichnet. Ob bei Ausübung ein Barausgleich stattfindet oder ob der Basiswert geliefert wird, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. (de)
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  • Eine Kaufoption (auch Vanilla Call, Call-Option) ist eine Option, welche dem Käufer das Recht einräumt, aber nicht verpflichtet, ein bestimmtes Gut (Basiswert oder Underlying) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis, Strike-Preis) in einer im Voraus vereinbarten Menge zu kaufen. Kann der Käufer sein Recht nur am Laufzeitende der Option ausüben, spricht man von einer europäischen Option. Kann er hingegen sein Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Optionslaufzeit ausüben, spricht man von einer amerikanischen Option. Der Käufer wird sein Recht im Normalfall nur dann ausüben, wenn der Preis des Basiswertes über dem Ausübungspreis liegt. (de)
  • Eine Kaufoption (auch Vanilla Call, Call-Option) ist eine Option, welche dem Käufer das Recht einräumt, aber nicht verpflichtet, ein bestimmtes Gut (Basiswert oder Underlying) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Ausübungspreis, Strike-Preis) in einer im Voraus vereinbarten Menge zu kaufen. Kann der Käufer sein Recht nur am Laufzeitende der Option ausüben, spricht man von einer europäischen Option. Kann er hingegen sein Recht zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Optionslaufzeit ausüben, spricht man von einer amerikanischen Option. Der Käufer wird sein Recht im Normalfall nur dann ausüben, wenn der Preis des Basiswertes über dem Ausübungspreis liegt. (de)
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