Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent bzw. Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin (kurz: Kaufmännische Assistenten oder KA) sind die offiziellen Bezeichnungen für in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Basierend auf Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz KMK, existieren Verordnungen der Bundesländer zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht.

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  • Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent bzw. Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin (kurz: Kaufmännische Assistenten oder KA) sind die offiziellen Bezeichnungen für in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Basierend auf Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz KMK, existieren Verordnungen der Bundesländer zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht. Kaufmännische Assistenten unterstützen die Geschäftsführung in ihren vielfältigen kaufmännischen Aufgaben und in der Kommunikation zu nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Die Konzepte für diesen Ausbildungsberuf sind um das Jahr 1981 entstanden, wurden jedoch in den Anfängen nicht durchgängig unter dieser Benennung geführt. Hintergrund für die Schaffung dieses Ausbildungsberufes sind die neuen Anforderungen an die Unternehmen im globalen Markt. Die Ausbildung zum Kaufmännischen Assistenten wird als eine berufliche Erstausbildung angesehen. Die Berufsausbildung zum Kaufmännischen Assistenten vermittelt Wissen zu den Fachschwerpunkten Wirtschaft, Sprachen und Datenverarbeitung. Bei dem Ausbildungsgang zum Kaufmännischen Assistenten handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Die Ausbildung wird je nach Bundesland auch unter der Bezeichnung Wirtschaftsassistent mit einem entsprechenden Zusatz angeboten. Die Voraussetzung zu dieser vollzeitschulischen kaufmännischen Ausbildung ist eine abgeschlossene mittlere Reife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Wird die Fachhochschulreife zum Bestandteil der Ausbildung, so beträgt die Dauer drei Jahre. Diese Vorgaben der KMK wurden in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. In Bayern wird nur eine zweijährige Ausbildung angeboten - das Fachabitur muss man anschließend in einem Jahr auf der Berufsoberschule erwerben. In NRW gibt es eine zweijährige Ausbildung nur für Hochschulzugangsberechtigte. Kandidaten mit mittlerem Schulabschluss besuchen die dreijährige Berufsfachschule bis zum Berufsabschluss mit Fachabitur. Die Ausbildung besteht aus fächerübergreifenden Lernfeldern, die sich an beruflichen Handlungsfeldern orientieren. Fächerübergreifende Lernfelder erleichtern das Erlernen von beruflichen Kompetenzen. Durch den Einsatz des Computers am Arbeitsplatz und des Intranets bzw. Internets wird es ermöglicht, ganzheitliche Arbeitsvollzüge und mehr Teamarbeit zu fördern. In der Ausbildung ist ein mindestens achtwöchiges Betriebspraktikum vorhergesehen, welches innerhalb der Schulzeit absolviert werden muss. Viele Ausbildungsschulen verlangen ein deutlich längeres Betriebspraktikum, um die Verzahnung von Theorie und Praxis sicherzustellen. In der Ausbildung wird auch auf Kreativitätsförderung geachtet. Die Auszubildenden sollen durch Abweichen von den Standardvorgaben dazu angeregt werden, neue Möglichkeiten zu entdecken und auszuprobieren. Dieses beinhaltet selbständige Planung, Durchführung und Kontrolle von betrieblichen Geschäftsprozessen. Dies alles zielt auf die Vorbereitung für die Berufswelt. Besonderer Schwerpunkt ist in einigen Bundesländern das Lernbüro, welches eine Verbindung zum Arbeitsplatz darstellt. Das Ziel der Ausbildung ist es, den Schülern kaufmännisches Denken in den Bereichen der Anwendung und der Erträge zu vermitteln. Die Kaufmännische Assistenten lernen, wie auf Managementebenen, in denen selbständig Entscheidungen getroffen und erwartet werden, gearbeitet wird. (de)
  • Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent bzw. Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin (kurz: Kaufmännische Assistenten oder KA) sind die offiziellen Bezeichnungen für in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Basierend auf Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz KMK, existieren Verordnungen der Bundesländer zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht. Kaufmännische Assistenten unterstützen die Geschäftsführung in ihren vielfältigen kaufmännischen Aufgaben und in der Kommunikation zu nationalen und internationalen Geschäftspartnern. Die Konzepte für diesen Ausbildungsberuf sind um das Jahr 1981 entstanden, wurden jedoch in den Anfängen nicht durchgängig unter dieser Benennung geführt. Hintergrund für die Schaffung dieses Ausbildungsberufes sind die neuen Anforderungen an die Unternehmen im globalen Markt. Die Ausbildung zum Kaufmännischen Assistenten wird als eine berufliche Erstausbildung angesehen. Die Berufsausbildung zum Kaufmännischen Assistenten vermittelt Wissen zu den Fachschwerpunkten Wirtschaft, Sprachen und Datenverarbeitung. Bei dem Ausbildungsgang zum Kaufmännischen Assistenten handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Die Ausbildung wird je nach Bundesland auch unter der Bezeichnung Wirtschaftsassistent mit einem entsprechenden Zusatz angeboten. Die Voraussetzung zu dieser vollzeitschulischen kaufmännischen Ausbildung ist eine abgeschlossene mittlere Reife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Wird die Fachhochschulreife zum Bestandteil der Ausbildung, so beträgt die Dauer drei Jahre. Diese Vorgaben der KMK wurden in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. In Bayern wird nur eine zweijährige Ausbildung angeboten - das Fachabitur muss man anschließend in einem Jahr auf der Berufsoberschule erwerben. In NRW gibt es eine zweijährige Ausbildung nur für Hochschulzugangsberechtigte. Kandidaten mit mittlerem Schulabschluss besuchen die dreijährige Berufsfachschule bis zum Berufsabschluss mit Fachabitur. Die Ausbildung besteht aus fächerübergreifenden Lernfeldern, die sich an beruflichen Handlungsfeldern orientieren. Fächerübergreifende Lernfelder erleichtern das Erlernen von beruflichen Kompetenzen. Durch den Einsatz des Computers am Arbeitsplatz und des Intranets bzw. Internets wird es ermöglicht, ganzheitliche Arbeitsvollzüge und mehr Teamarbeit zu fördern. In der Ausbildung ist ein mindestens achtwöchiges Betriebspraktikum vorhergesehen, welches innerhalb der Schulzeit absolviert werden muss. Viele Ausbildungsschulen verlangen ein deutlich längeres Betriebspraktikum, um die Verzahnung von Theorie und Praxis sicherzustellen. In der Ausbildung wird auch auf Kreativitätsförderung geachtet. Die Auszubildenden sollen durch Abweichen von den Standardvorgaben dazu angeregt werden, neue Möglichkeiten zu entdecken und auszuprobieren. Dieses beinhaltet selbständige Planung, Durchführung und Kontrolle von betrieblichen Geschäftsprozessen. Dies alles zielt auf die Vorbereitung für die Berufswelt. Besonderer Schwerpunkt ist in einigen Bundesländern das Lernbüro, welches eine Verbindung zum Arbeitsplatz darstellt. Das Ziel der Ausbildung ist es, den Schülern kaufmännisches Denken in den Bereichen der Anwendung und der Erträge zu vermitteln. Die Kaufmännische Assistenten lernen, wie auf Managementebenen, in denen selbständig Entscheidungen getroffen und erwartet werden, gearbeitet wird. (de)
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  • Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent bzw. Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin (kurz: Kaufmännische Assistenten oder KA) sind die offiziellen Bezeichnungen für in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Basierend auf Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz KMK, existieren Verordnungen der Bundesländer zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht. (de)
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