Katastrophenschutz-Dienstvorschriften (KatS-DV) regelten die Arbeiten des Katastrophenschutzes in Deutschland. Ziel war es, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Katastrophenschutzfachdienste zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 25. März 1997 sind alle Dienstvorschriften außer Kraft getreten. Für die meisten DV gibt es entsprechend geltende Dienstvorschriften der Katastrophenschutzorganisationen. Es existierten folgende Vorschriften:

Property Value
dbo:abstract
  • Katastrophenschutz-Dienstvorschriften (KatS-DV) regelten die Arbeiten des Katastrophenschutzes in Deutschland. Ziel war es, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Katastrophenschutzfachdienste zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 25. März 1997 sind alle Dienstvorschriften außer Kraft getreten. Für die meisten DV gibt es entsprechend geltende Dienstvorschriften der Katastrophenschutzorganisationen. Die alten Vorschriften werden aber immer noch als Richtlinien und Anleitungen referenziert. Innerhalb der einzelnen Organisationen können sie als interne Vorgaben weiterbestehen, meist in leicht abgewandelter Form. Die Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz hat aktualisierte Entwürfe der Dienstvorschriften als Rahmenempfehlung für die organisationsinterne Umsetzung herausgegeben. Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden die alten Vorschriften in Restbeständen abgegeben bzw. zum Download im Internet angeboten, sofern sie nicht einer besonderen Geheimhaltungsstufe (VS-NfD o. Ä.) unterliegen. Es existierten folgende Vorschriften: (de)
  • Katastrophenschutz-Dienstvorschriften (KatS-DV) regelten die Arbeiten des Katastrophenschutzes in Deutschland. Ziel war es, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Katastrophenschutzfachdienste zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 25. März 1997 sind alle Dienstvorschriften außer Kraft getreten. Für die meisten DV gibt es entsprechend geltende Dienstvorschriften der Katastrophenschutzorganisationen. Die alten Vorschriften werden aber immer noch als Richtlinien und Anleitungen referenziert. Innerhalb der einzelnen Organisationen können sie als interne Vorgaben weiterbestehen, meist in leicht abgewandelter Form. Die Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz hat aktualisierte Entwürfe der Dienstvorschriften als Rahmenempfehlung für die organisationsinterne Umsetzung herausgegeben. Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden die alten Vorschriften in Restbeständen abgegeben bzw. zum Download im Internet angeboten, sofern sie nicht einer besonderen Geheimhaltungsstufe (VS-NfD o. Ä.) unterliegen. Es existierten folgende Vorschriften: (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 2115848 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158468843 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Katastrophenschutz-Dienstvorschriften (KatS-DV) regelten die Arbeiten des Katastrophenschutzes in Deutschland. Ziel war es, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Katastrophenschutzfachdienste zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 25. März 1997 sind alle Dienstvorschriften außer Kraft getreten. Für die meisten DV gibt es entsprechend geltende Dienstvorschriften der Katastrophenschutzorganisationen. Es existierten folgende Vorschriften: (de)
  • Katastrophenschutz-Dienstvorschriften (KatS-DV) regelten die Arbeiten des Katastrophenschutzes in Deutschland. Ziel war es, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Katastrophenschutzfachdienste zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 25. März 1997 sind alle Dienstvorschriften außer Kraft getreten. Für die meisten DV gibt es entsprechend geltende Dienstvorschriften der Katastrophenschutzorganisationen. Es existierten folgende Vorschriften: (de)
rdfs:label
  • Katastrophenschutz-Dienstvorschrift (de)
  • Katastrophenschutz-Dienstvorschrift (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of