Der Katalog der Geobasisdaten (Geobasisdatenkatalog) ist in der Schweiz eine katalogartige Auflistung sämtlicher Geodaten, die von einem Recht setzenden Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinde oder andere) durch Verknüpfung mit zugrunde liegenden Rechtserlassen zu Geobasisdaten erhoben wurden. Seine Funktion ist neben einer Visualisierung der durch das Geoinformationsrecht erfassten Geo(basis)daten die Datenbestand-spezifische Zuweisung von zuständigen Stellen und weiteren rechtlich relevanten Attributen (Legalattribute).Der Geobasisdatenkatalog wird in der Regel selber in einem Rechtserlass publiziert (meist in Form eines Anhanges eines Exekutiverlasses).

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  • Der Katalog der Geobasisdaten (Geobasisdatenkatalog) ist in der Schweiz eine katalogartige Auflistung sämtlicher Geodaten, die von einem Recht setzenden Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinde oder andere) durch Verknüpfung mit zugrunde liegenden Rechtserlassen zu Geobasisdaten erhoben wurden. Seine Funktion ist neben einer Visualisierung der durch das Geoinformationsrecht erfassten Geo(basis)daten die Datenbestand-spezifische Zuweisung von zuständigen Stellen und weiteren rechtlich relevanten Attributen (Legalattribute).Der Geobasisdatenkatalog wird in der Regel selber in einem Rechtserlass publiziert (meist in Form eines Anhanges eines Exekutiverlasses). In der Schweiz gibt es Geobasisdatenkataloge seit dem 1. Juli 2008, zunächst auf Stufe der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Katalog der Geobasisdaten nach Bundesrecht). Dieser enthält zurzeit 181 Geobasisdaten mit Angaben zu ihrer konstituierenden Rechtsgrundlage aus der Sammlung des Schweizer Rechts sowie der zuständigen Stellen. Bei 77 Geobasisdaten werden die Zuständigkeiten an die Kantone (und/oder Gemeinden) delegiert. Im Anschluss hieran werden auf kantonaler, später auch auf gemeindlicher Stufe weitere Geobasisdatenkataloge erlassen. Diese nehmen vorderhand die zugewiesenen Geobasisdaten des übergeordneten Gemeinwesens (beim kantonalen Katalog die Geobasisdaten nach Bundesrecht in Zuständigkeit der Kantone und beim gemeindlichen Katalog die Geobasisdaten nach Bundes- und Kantonsrecht in Zuständigkeit der Gemeinden) auf und werden durch weitere Geobasisdaten basierend auf der eigenen Rechtsetzung ergänzt. So entsteht eine hierarchische Verflechtung der einzelnen Katalogwerke. (de)
  • Der Katalog der Geobasisdaten (Geobasisdatenkatalog) ist in der Schweiz eine katalogartige Auflistung sämtlicher Geodaten, die von einem Recht setzenden Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinde oder andere) durch Verknüpfung mit zugrunde liegenden Rechtserlassen zu Geobasisdaten erhoben wurden. Seine Funktion ist neben einer Visualisierung der durch das Geoinformationsrecht erfassten Geo(basis)daten die Datenbestand-spezifische Zuweisung von zuständigen Stellen und weiteren rechtlich relevanten Attributen (Legalattribute).Der Geobasisdatenkatalog wird in der Regel selber in einem Rechtserlass publiziert (meist in Form eines Anhanges eines Exekutiverlasses). In der Schweiz gibt es Geobasisdatenkataloge seit dem 1. Juli 2008, zunächst auf Stufe der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Katalog der Geobasisdaten nach Bundesrecht). Dieser enthält zurzeit 181 Geobasisdaten mit Angaben zu ihrer konstituierenden Rechtsgrundlage aus der Sammlung des Schweizer Rechts sowie der zuständigen Stellen. Bei 77 Geobasisdaten werden die Zuständigkeiten an die Kantone (und/oder Gemeinden) delegiert. Im Anschluss hieran werden auf kantonaler, später auch auf gemeindlicher Stufe weitere Geobasisdatenkataloge erlassen. Diese nehmen vorderhand die zugewiesenen Geobasisdaten des übergeordneten Gemeinwesens (beim kantonalen Katalog die Geobasisdaten nach Bundesrecht in Zuständigkeit der Kantone und beim gemeindlichen Katalog die Geobasisdaten nach Bundes- und Kantonsrecht in Zuständigkeit der Gemeinden) auf und werden durch weitere Geobasisdaten basierend auf der eigenen Rechtsetzung ergänzt. So entsteht eine hierarchische Verflechtung der einzelnen Katalogwerke. (de)
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  • Der Katalog der Geobasisdaten (Geobasisdatenkatalog) ist in der Schweiz eine katalogartige Auflistung sämtlicher Geodaten, die von einem Recht setzenden Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinde oder andere) durch Verknüpfung mit zugrunde liegenden Rechtserlassen zu Geobasisdaten erhoben wurden. Seine Funktion ist neben einer Visualisierung der durch das Geoinformationsrecht erfassten Geo(basis)daten die Datenbestand-spezifische Zuweisung von zuständigen Stellen und weiteren rechtlich relevanten Attributen (Legalattribute).Der Geobasisdatenkatalog wird in der Regel selber in einem Rechtserlass publiziert (meist in Form eines Anhanges eines Exekutiverlasses). (de)
  • Der Katalog der Geobasisdaten (Geobasisdatenkatalog) ist in der Schweiz eine katalogartige Auflistung sämtlicher Geodaten, die von einem Recht setzenden Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinde oder andere) durch Verknüpfung mit zugrunde liegenden Rechtserlassen zu Geobasisdaten erhoben wurden. Seine Funktion ist neben einer Visualisierung der durch das Geoinformationsrecht erfassten Geo(basis)daten die Datenbestand-spezifische Zuweisung von zuständigen Stellen und weiteren rechtlich relevanten Attributen (Legalattribute).Der Geobasisdatenkatalog wird in der Regel selber in einem Rechtserlass publiziert (meist in Form eines Anhanges eines Exekutiverlasses). (de)
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