Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Diese Organisationsform gibt es nur in Deutschland.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Diese Organisationsform gibt es nur in Deutschland. Ein Zahnarzt muss Mitglied in einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eines Bundeslands sein, um mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu können. Die KZBV besteht aus 17 Landes-KZVen, die mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in zwei KZV-Bereiche (KZV Nordrhein und KZV Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist, den Bundesländern entsprechen. Jede Kassenzahnärztliche Vereinigung führt u. a. Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Landesebene und nimmt die Abrechnung der Vertragszahnärzte (umgangssprachlich: Kassenzahnärzte), entgegen, verrechnet diese im Rahmen des Budgets mit den Krankenkassen und zahlt das Honorar für die erbrachten und abgerechneten zahnärztlichen Leistungen in Form einer sogenannten Einzelleistungsvergütung, ggf. im Rahmen ihres Honorarverteilungsmaßstabs (HVM), an ihre Mitglieder, die Vertragszahnärzte, aus. (de)
  • Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Diese Organisationsform gibt es nur in Deutschland. Ein Zahnarzt muss Mitglied in einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) eines Bundeslands sein, um mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlung von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu können. Die KZBV besteht aus 17 Landes-KZVen, die mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, das in zwei KZV-Bereiche (KZV Nordrhein und KZV Westfalen-Lippe) aufgeteilt ist, den Bundesländern entsprechen. Jede Kassenzahnärztliche Vereinigung führt u. a. Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Landesebene und nimmt die Abrechnung der Vertragszahnärzte (umgangssprachlich: Kassenzahnärzte), entgegen, verrechnet diese im Rahmen des Budgets mit den Krankenkassen und zahlt das Honorar für die erbrachten und abgerechneten zahnärztlichen Leistungen in Form einer sogenannten Einzelleistungsvergütung, ggf. im Rahmen ihres Honorarverteilungsmaßstabs (HVM), an ihre Mitglieder, die Vertragszahnärzte, aus. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 107376 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 156323514 (xsd:integer)
prop-de:abschnittsfarbe
  • 1 (xsd:integer)
prop-de:bildbreite
  • 200 (xsd:integer)
prop-de:bildname
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung logo.svg
prop-de:bildtext
  • Logo der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
prop-de:daten
prop-de:farbe
  • 1 (xsd:integer)
prop-de:feldname
  • Gründung
  • Mitglieder
  • Website
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Aufsichtsbehörde
  • Bundesland     
  • Hauptsitz
  • Haushaltsvolumen
  • Organisation  
  • Rechtsform   
  • Vertretung am Regierungssitz
  • Vorstand
prop-de:stil
  • 3 (xsd:integer)
prop-de:titel
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
prop-de:titelfarbe
  • 1 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Diese Organisationsform gibt es nur in Deutschland. (de)
  • Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist ein Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Diese Organisationsform gibt es nur in Deutschland. (de)
rdfs:label
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (de)
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:editor of
is dbo:foundedBy of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of