Karenztage sind ein Instrument bei der Ausgestaltung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten, so erhält er während der ersten Tage der Krankheit (der Karenztage) keine Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung setzt erst nach Ablauf der Karenzzeit ein. Üblich sind im internationalen Vergleich maximal drei Karenztage.

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  • Karenztage sind ein Instrument bei der Ausgestaltung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten, so erhält er während der ersten Tage der Krankheit (der Karenztage) keine Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung setzt erst nach Ablauf der Karenzzeit ein. Üblich sind im internationalen Vergleich maximal drei Karenztage. In Deutschland gibt es grundsätzlich keine Karenztage, sondern eine Entgeltfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag (§ 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ausnahmsweise bei einer Folge-Arbeitsunfähigkeit, die den Entgeltfortzahlungsanspruch nach (§ 3 Abs. 1 S. 2 EFZG) nicht begründet, besteht nach § 46 Satz Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ein Karenztag. Die genannten drei Karenztage dürfen nicht mit der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG nach drei Kalendertagen verwechselt werden. (de)
  • Karenztage sind ein Instrument bei der Ausgestaltung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten, so erhält er während der ersten Tage der Krankheit (der Karenztage) keine Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung setzt erst nach Ablauf der Karenzzeit ein. Üblich sind im internationalen Vergleich maximal drei Karenztage. In Deutschland gibt es grundsätzlich keine Karenztage, sondern eine Entgeltfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag (§ 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ausnahmsweise bei einer Folge-Arbeitsunfähigkeit, die den Entgeltfortzahlungsanspruch nach (§ 3 Abs. 1 S. 2 EFZG) nicht begründet, besteht nach § 46 Satz Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ein Karenztag. Die genannten drei Karenztage dürfen nicht mit der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG nach drei Kalendertagen verwechselt werden. (de)
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  • Karenztage sind ein Instrument bei der Ausgestaltung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten, so erhält er während der ersten Tage der Krankheit (der Karenztage) keine Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung setzt erst nach Ablauf der Karenzzeit ein. Üblich sind im internationalen Vergleich maximal drei Karenztage. (de)
  • Karenztage sind ein Instrument bei der Ausgestaltung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten, so erhält er während der ersten Tage der Krankheit (der Karenztage) keine Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung setzt erst nach Ablauf der Karenzzeit ein. Üblich sind im internationalen Vergleich maximal drei Karenztage. (de)
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  • Karenztag (de)
  • Karenztag (de)
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