Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z. B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt.

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  • Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z. B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt. (de)
  • Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z. B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt. (de)
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  • Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z. B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt. (de)
  • Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (z. B. eine Bank, eine Versicherung oder eine Kapitalgesellschaft) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt. (de)
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