Kantoreipraxis ist ein Begriff aus der Kirchenmusik, der eine Aufführungspraxis von Chorwerken nach Art der alten Kantoreien bezeichnet. Wilhelm Ehmann definiert den Begriff 1957 folgendermaßen: „Unter Kantoreipraxis versteht man, wörtlich genommen, die Musizierpraxis, also die Musizierweise der Kantoreien“. Helmut Bornefeld definiert die Kantorei mit den Worten: „Wir verstehen heute unter Kantorei einen aus Stimmen und Instrumenten zusammengesetzten Kreis, der die Stimmen aber nicht als Chor und die Instrumente nicht als Orchester behandelt, sondern die Linien dem jeweiligen Klangmaterial entsprechend austauschbar besetzt“. Helmut Krüger verfasste 1967 das Standardwerk der Kantoreipraxis Kleiner Chor – ganz groß, in dem er die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Chorwerken durch Sti

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  • Kantoreipraxis ist ein Begriff aus der Kirchenmusik, der eine Aufführungspraxis von Chorwerken nach Art der alten Kantoreien bezeichnet. Wilhelm Ehmann definiert den Begriff 1957 folgendermaßen: „Unter Kantoreipraxis versteht man, wörtlich genommen, die Musizierpraxis, also die Musizierweise der Kantoreien“. Helmut Bornefeld definiert die Kantorei mit den Worten: „Wir verstehen heute unter Kantorei einen aus Stimmen und Instrumenten zusammengesetzten Kreis, der die Stimmen aber nicht als Chor und die Instrumente nicht als Orchester behandelt, sondern die Linien dem jeweiligen Klangmaterial entsprechend austauschbar besetzt“. Helmut Krüger verfasste 1967 das Standardwerk der Kantoreipraxis Kleiner Chor – ganz groß, in dem er die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Chorwerken durch Stimmen und Instrumente aufzeigt. Christoph Albrecht schreibt 1982 zur Kantoreipraxis: „Das erste, was jedem deutlich sein muß, der frühbarocke Vokalmusik aufführt, ist die Tatsache, daß die Partitur wenig mehr als eine Skizze für die Aufführung bedeutet. Der Chorleiter muß ein phantasiebegabter Mensch sein und aus dem blassen Notentext je nach den räumlichen und besetzungsmäßigen Gegebenheiten ein buntes und abwechslungsreiches Musikstück entfalten“. Die Kantoreipraxis wurde um das Jahr 2000 wieder vermehrt aufgegriffen, unter anderem durch Helmut Kickton im Rahmen der Integrativen Kantorei. (de)
  • Kantoreipraxis ist ein Begriff aus der Kirchenmusik, der eine Aufführungspraxis von Chorwerken nach Art der alten Kantoreien bezeichnet. Wilhelm Ehmann definiert den Begriff 1957 folgendermaßen: „Unter Kantoreipraxis versteht man, wörtlich genommen, die Musizierpraxis, also die Musizierweise der Kantoreien“. Helmut Bornefeld definiert die Kantorei mit den Worten: „Wir verstehen heute unter Kantorei einen aus Stimmen und Instrumenten zusammengesetzten Kreis, der die Stimmen aber nicht als Chor und die Instrumente nicht als Orchester behandelt, sondern die Linien dem jeweiligen Klangmaterial entsprechend austauschbar besetzt“. Helmut Krüger verfasste 1967 das Standardwerk der Kantoreipraxis Kleiner Chor – ganz groß, in dem er die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Chorwerken durch Stimmen und Instrumente aufzeigt. Christoph Albrecht schreibt 1982 zur Kantoreipraxis: „Das erste, was jedem deutlich sein muß, der frühbarocke Vokalmusik aufführt, ist die Tatsache, daß die Partitur wenig mehr als eine Skizze für die Aufführung bedeutet. Der Chorleiter muß ein phantasiebegabter Mensch sein und aus dem blassen Notentext je nach den räumlichen und besetzungsmäßigen Gegebenheiten ein buntes und abwechslungsreiches Musikstück entfalten“. Die Kantoreipraxis wurde um das Jahr 2000 wieder vermehrt aufgegriffen, unter anderem durch Helmut Kickton im Rahmen der Integrativen Kantorei. (de)
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  • Kantoreipraxis ist ein Begriff aus der Kirchenmusik, der eine Aufführungspraxis von Chorwerken nach Art der alten Kantoreien bezeichnet. Wilhelm Ehmann definiert den Begriff 1957 folgendermaßen: „Unter Kantoreipraxis versteht man, wörtlich genommen, die Musizierpraxis, also die Musizierweise der Kantoreien“. Helmut Bornefeld definiert die Kantorei mit den Worten: „Wir verstehen heute unter Kantorei einen aus Stimmen und Instrumenten zusammengesetzten Kreis, der die Stimmen aber nicht als Chor und die Instrumente nicht als Orchester behandelt, sondern die Linien dem jeweiligen Klangmaterial entsprechend austauschbar besetzt“. Helmut Krüger verfasste 1967 das Standardwerk der Kantoreipraxis Kleiner Chor – ganz groß, in dem er die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Chorwerken durch Sti (de)
  • Kantoreipraxis ist ein Begriff aus der Kirchenmusik, der eine Aufführungspraxis von Chorwerken nach Art der alten Kantoreien bezeichnet. Wilhelm Ehmann definiert den Begriff 1957 folgendermaßen: „Unter Kantoreipraxis versteht man, wörtlich genommen, die Musizierpraxis, also die Musizierweise der Kantoreien“. Helmut Bornefeld definiert die Kantorei mit den Worten: „Wir verstehen heute unter Kantorei einen aus Stimmen und Instrumenten zusammengesetzten Kreis, der die Stimmen aber nicht als Chor und die Instrumente nicht als Orchester behandelt, sondern die Linien dem jeweiligen Klangmaterial entsprechend austauschbar besetzt“. Helmut Krüger verfasste 1967 das Standardwerk der Kantoreipraxis Kleiner Chor – ganz groß, in dem er die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Chorwerken durch Sti (de)
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