Kampfabstimmung oder Alternativabstimmung (oder Kampfkandidatur bei Personenwahlen; in der Schweiz Sprengkandidatur) ist ein Ausdruck aus der Politik und bezeichnet in Deutschland eine Abstimmung einer Versammlung oder eines Gremiums, bei der mehrere Alternativen zur Auswahl stehen. Allerdings wird der Begriff Kampfabstimmung nur verwendet, wenn beide Alternativen eine Chance auf eine Mehrheit haben. Ansonsten spricht man bei Kandidaturen von Zählkandidaten.

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  • Kampfabstimmung oder Alternativabstimmung (oder Kampfkandidatur bei Personenwahlen; in der Schweiz Sprengkandidatur) ist ein Ausdruck aus der Politik und bezeichnet in Deutschland eine Abstimmung einer Versammlung oder eines Gremiums, bei der mehrere Alternativen zur Auswahl stehen. Allerdings wird der Begriff Kampfabstimmung nur verwendet, wenn beide Alternativen eine Chance auf eine Mehrheit haben. Ansonsten spricht man bei Kandidaturen von Zählkandidaten. Eine Kampfabstimmung ist eine Spezialform der Abstimmung, bei welcher die Vorbereitung und der Verlauf einer Abstimmung umkämpft und der Ausgang der Abstimmung offen ist. Eine solche Situation ergibt sich dann, wenn bei den involvierten Akteuren (Akteur im soziologischen Sinne) wenig Information über die realen Kräfteverhältnisse vorhanden ist, wenn sich zwei oder mehr Gruppierungen mit etwa gleichen Aussichten auf eine Mehrheit gegenüberstehen oder wenn eine stark mobilisierte Minderheit einer passiven Mehrheit gegenübersteht und diese daher proportional höhere Erfolgschancen bei einer Abstimmung erwarten kann, als ihre tatsächliche Kraft zu einem Zeitpunkt vor der Abstimmung erwarten lässt. Der Begriff ist im Pressejargon verbreitet und findet in Massenmedien Verwendung. Er wird vor allem zur Abgrenzung zu Abstimmungen, deren Verlauf und Ausgang mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind, eingesetzt. Von Kampfabstimmungen wird auch bei Abstimmungen gesprochen, welche von einer untergeordneten Ebene gegen den Willen der Führungsebene erzwungen werden, was typischerweise in vielen Organisationen - in Firmen wie in Vereinen - satzungsgemäß möglich ist, aber meist nur in Ausnahmefällen zur Anwendung gelangt. (de)
  • Kampfabstimmung oder Alternativabstimmung (oder Kampfkandidatur bei Personenwahlen; in der Schweiz Sprengkandidatur) ist ein Ausdruck aus der Politik und bezeichnet in Deutschland eine Abstimmung einer Versammlung oder eines Gremiums, bei der mehrere Alternativen zur Auswahl stehen. Allerdings wird der Begriff Kampfabstimmung nur verwendet, wenn beide Alternativen eine Chance auf eine Mehrheit haben. Ansonsten spricht man bei Kandidaturen von Zählkandidaten. Eine Kampfabstimmung ist eine Spezialform der Abstimmung, bei welcher die Vorbereitung und der Verlauf einer Abstimmung umkämpft und der Ausgang der Abstimmung offen ist. Eine solche Situation ergibt sich dann, wenn bei den involvierten Akteuren (Akteur im soziologischen Sinne) wenig Information über die realen Kräfteverhältnisse vorhanden ist, wenn sich zwei oder mehr Gruppierungen mit etwa gleichen Aussichten auf eine Mehrheit gegenüberstehen oder wenn eine stark mobilisierte Minderheit einer passiven Mehrheit gegenübersteht und diese daher proportional höhere Erfolgschancen bei einer Abstimmung erwarten kann, als ihre tatsächliche Kraft zu einem Zeitpunkt vor der Abstimmung erwarten lässt. Der Begriff ist im Pressejargon verbreitet und findet in Massenmedien Verwendung. Er wird vor allem zur Abgrenzung zu Abstimmungen, deren Verlauf und Ausgang mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind, eingesetzt. Von Kampfabstimmungen wird auch bei Abstimmungen gesprochen, welche von einer untergeordneten Ebene gegen den Willen der Führungsebene erzwungen werden, was typischerweise in vielen Organisationen - in Firmen wie in Vereinen - satzungsgemäß möglich ist, aber meist nur in Ausnahmefällen zur Anwendung gelangt. (de)
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  • Kampfabstimmung oder Alternativabstimmung (oder Kampfkandidatur bei Personenwahlen; in der Schweiz Sprengkandidatur) ist ein Ausdruck aus der Politik und bezeichnet in Deutschland eine Abstimmung einer Versammlung oder eines Gremiums, bei der mehrere Alternativen zur Auswahl stehen. Allerdings wird der Begriff Kampfabstimmung nur verwendet, wenn beide Alternativen eine Chance auf eine Mehrheit haben. Ansonsten spricht man bei Kandidaturen von Zählkandidaten. (de)
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  • Kampfabstimmung (de)
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