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- Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete) bezieht sich im Sprachgebrauch in Deutschland auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Ein Teil der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden direkt an den Strom/Telefon-Anbieter gezahlt. Der Stromanbieter kann vom Mieter frei ausgewählt werden (siehe auch: Stromanbieterwechsel). Das Gegenstück, die Warmmiete, entspricht dem gesamten Mietbetrag, den der Mieter an den Vermieter zahlen muss. (de)
- Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete) bezieht sich im Sprachgebrauch in Deutschland auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Ein Teil der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden direkt an den Strom/Telefon-Anbieter gezahlt. Der Stromanbieter kann vom Mieter frei ausgewählt werden (siehe auch: Stromanbieterwechsel). Das Gegenstück, die Warmmiete, entspricht dem gesamten Mietbetrag, den der Mieter an den Vermieter zahlen muss. (de)
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- Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete) bezieht sich im Sprachgebrauch in Deutschland auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Ein Teil der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden direkt an den Strom/Telefon-Anbieter gezahlt. Der Stromanbieter kann vom Mieter frei ausgewählt werden (siehe auch: Stromanbieterwechsel). (de)
- Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete) bezieht sich im Sprachgebrauch in Deutschland auf den Teil der Miete, der allein die Raumnutzung abdeckt. Ein Teil der weiteren Kosten wird in der Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen. Dies können zum Beispiel sein: Müllabfuhr, Wasser (warm und kalt), Erdgas, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Weitere regelmäßige Kosten (zum Beispiel für Strom oder Telefon) werden direkt an den Strom/Telefon-Anbieter gezahlt. Der Stromanbieter kann vom Mieter frei ausgewählt werden (siehe auch: Stromanbieterwechsel). (de)
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- Kaltmiete (de)
- Kaltmiete (de)
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