Als Justizgrundrecht bezeichnet man im deutschen Recht ein Grundrecht, das dem Einzelnen eine subjektive Rechtsposition im Falle eines Gerichtsverfahrens gewährt.

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  • Als Justizgrundrecht bezeichnet man im deutschen Recht ein Grundrecht, das dem Einzelnen eine subjektive Rechtsposition im Falle eines Gerichtsverfahrens gewährt. (de)
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  • Als Justizgrundrecht bezeichnet man im deutschen Recht ein Grundrecht, das dem Einzelnen eine subjektive Rechtsposition im Falle eines Gerichtsverfahrens gewährt. (de)
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  • Justizgrundrecht (de)
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