Eine Jury (dt. [ˈʒyːri] oder [ʒyˈriː], engl. [ˈdʒʊɹi]) ist die Gesamtheit der Geschworenen eines Strafprozesses des englischen Rechtssystems. Sie entscheidet auf Wunsch der Parteien auch Zivilverfahren. Die Institution lässt sich schon unter König Ethelred nachweisen. Ihre Entscheidung heißt verdict (engl. [ˈvɜ˞dɪkt]) und muss vom Richter bestätigt werden. Ausnahmen gelten für zahlreiche Ansprüche, die in den Bereich des Billigkeitsrechts, Equity (engl. [ˈɛkwɪti]), fallen, beispielsweise Scheidungen oder einstweilige Verfügungen.

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  • Eine Jury (dt. [ˈʒyːri] oder [ʒyˈriː], engl. [ˈdʒʊɹi]) ist die Gesamtheit der Geschworenen eines Strafprozesses des englischen Rechtssystems. Sie entscheidet auf Wunsch der Parteien auch Zivilverfahren. Die Institution lässt sich schon unter König Ethelred nachweisen. Ihre Entscheidung heißt verdict (engl. [ˈvɜ˞dɪkt]) und muss vom Richter bestätigt werden. Ausnahmen gelten für zahlreiche Ansprüche, die in den Bereich des Billigkeitsrechts, Equity (engl. [ˈɛkwɪti]), fallen, beispielsweise Scheidungen oder einstweilige Verfügungen. Auch in anderen Rechtssystemen ist die Jury als Rechtsinstitution bekannt, so in den USA, Kanada, Belgien, Malta, Frankreich und Österreich (sog. Schwurgerichtshof), doch unterscheiden sich die Kompetenzen der Jury von Land zu Land. In Deutschland gab es bis 1924 Geschworenengerichte; in der Schweiz wurden die Geschworenengerichte mit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung per 1. Januar 2011 abgeschafft. (de)
  • Eine Jury (dt. [ˈʒyːri] oder [ʒyˈriː], engl. [ˈdʒʊɹi]) ist die Gesamtheit der Geschworenen eines Strafprozesses des englischen Rechtssystems. Sie entscheidet auf Wunsch der Parteien auch Zivilverfahren. Die Institution lässt sich schon unter König Ethelred nachweisen. Ihre Entscheidung heißt verdict (engl. [ˈvɜ˞dɪkt]) und muss vom Richter bestätigt werden. Ausnahmen gelten für zahlreiche Ansprüche, die in den Bereich des Billigkeitsrechts, Equity (engl. [ˈɛkwɪti]), fallen, beispielsweise Scheidungen oder einstweilige Verfügungen. Auch in anderen Rechtssystemen ist die Jury als Rechtsinstitution bekannt, so in den USA, Kanada, Belgien, Malta, Frankreich und Österreich (sog. Schwurgerichtshof), doch unterscheiden sich die Kompetenzen der Jury von Land zu Land. In Deutschland gab es bis 1924 Geschworenengerichte; in der Schweiz wurden die Geschworenengerichte mit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung per 1. Januar 2011 abgeschafft. (de)
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  • Eine Jury (dt. [ˈʒyːri] oder [ʒyˈriː], engl. [ˈdʒʊɹi]) ist die Gesamtheit der Geschworenen eines Strafprozesses des englischen Rechtssystems. Sie entscheidet auf Wunsch der Parteien auch Zivilverfahren. Die Institution lässt sich schon unter König Ethelred nachweisen. Ihre Entscheidung heißt verdict (engl. [ˈvɜ˞dɪkt]) und muss vom Richter bestätigt werden. Ausnahmen gelten für zahlreiche Ansprüche, die in den Bereich des Billigkeitsrechts, Equity (engl. [ˈɛkwɪti]), fallen, beispielsweise Scheidungen oder einstweilige Verfügungen. (de)
  • Eine Jury (dt. [ˈʒyːri] oder [ʒyˈriː], engl. [ˈdʒʊɹi]) ist die Gesamtheit der Geschworenen eines Strafprozesses des englischen Rechtssystems. Sie entscheidet auf Wunsch der Parteien auch Zivilverfahren. Die Institution lässt sich schon unter König Ethelred nachweisen. Ihre Entscheidung heißt verdict (engl. [ˈvɜ˞dɪkt]) und muss vom Richter bestätigt werden. Ausnahmen gelten für zahlreiche Ansprüche, die in den Bereich des Billigkeitsrechts, Equity (engl. [ˈɛkwɪti]), fallen, beispielsweise Scheidungen oder einstweilige Verfügungen. (de)
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  • Jury (angelsächsisches Rechtssystem) (de)
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