Die Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen. Sie ist in Deutschland zweistufig, das heißt, sie besteht aus einem Universitätsstudium und dem Rechtsreferendariat.

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  • Die Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen. Sie ist in Deutschland zweistufig, das heißt, sie besteht aus einem Universitätsstudium und dem Rechtsreferendariat. Der Begriff Jura wurde in diesem Zusammenhang das erste Mal an der Universität Bologna verwendet. Er leitet sich vom lateinischen ius („das Recht“) ab; iura (Plural) sind „die Rechte“, sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht (kanonisches Recht), welche damals noch gleichberechtigt nebeneinanderstanden. Manche Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch heute noch zum Doctor iuris utriusque (lat. „Doktor beider Rechte“). Beinahe jede deutsche geisteswissenschaftliche Universität bietet einen juristischen Studiengang an. Die Studienordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, ebenso die Regelstudienzeit, die gewöhnlich viereinhalb bis fünf Jahre beträgt. Das Latinum muss in Deutschland vor dem Studienabschluss nicht mehr abgelegt werden. Seit 2003 ist das „Erste Staatsexamen“ von der „Ersten juristischen Prüfung“ abgelöst. (de)
  • Die Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen. Sie ist in Deutschland zweistufig, das heißt, sie besteht aus einem Universitätsstudium und dem Rechtsreferendariat. Der Begriff Jura wurde in diesem Zusammenhang das erste Mal an der Universität Bologna verwendet. Er leitet sich vom lateinischen ius („das Recht“) ab; iura (Plural) sind „die Rechte“, sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht (kanonisches Recht), welche damals noch gleichberechtigt nebeneinanderstanden. Manche Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch heute noch zum Doctor iuris utriusque (lat. „Doktor beider Rechte“). Beinahe jede deutsche geisteswissenschaftliche Universität bietet einen juristischen Studiengang an. Die Studienordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, ebenso die Regelstudienzeit, die gewöhnlich viereinhalb bis fünf Jahre beträgt. Das Latinum muss in Deutschland vor dem Studienabschluss nicht mehr abgelegt werden. Seit 2003 ist das „Erste Staatsexamen“ von der „Ersten juristischen Prüfung“ abgelöst. (de)
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  • DiePreußische Ausbildungsverordnung für Juristenvom 11. August 1923 (de)
  • Juristenausbildung zwischen Experiment und Tradition (de)
  • Zur Geschichte der juristischen Ausbildung in Deutschland (de)
  • Entstehung der juristischen Prüfungen und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (de)
  • Die juristische Ausbildung in Preußen: Zusammenstellung der Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften über Rechtsstudium, juristische Prüfungen und Vorbereitungsdienst nebst dem Gesetz über die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst (de)
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  • Zur Geschichte der juristischen Ausbildung in Deutschland (de)
  • Entstehung der juristischen Prüfungen und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (de)
  • Die juristische Ausbildung in Preußen: Zusammenstellung der Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften über Rechtsstudium, juristische Prüfungen und Vorbereitungsdienst nebst dem Gesetz über die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst (de)
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  • Die Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen. Sie ist in Deutschland zweistufig, das heißt, sie besteht aus einem Universitätsstudium und dem Rechtsreferendariat. (de)
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  • Juristenausbildung in Deutschland (de)
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