Mit Jungbullenfall wird in der deutschen Rechtswissenschaft ein klassisches Fallbeispiel bezeichnet. Es basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Januar 1971. Das Urteil behandelt das Zusammentreffen des Eigentumserwerbs durch Verarbeitung einer Sache (§ 950 BGB) mit den Regeln des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. BGB und den Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, §§ 812 ff. BGB.

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  • Mit Jungbullenfall wird in der deutschen Rechtswissenschaft ein klassisches Fallbeispiel bezeichnet. Es basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Januar 1971. Das Urteil behandelt das Zusammentreffen des Eigentumserwerbs durch Verarbeitung einer Sache (§ 950 BGB) mit den Regeln des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. BGB und den Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, §§ 812 ff. BGB. (de)
  • Mit Jungbullenfall wird in der deutschen Rechtswissenschaft ein klassisches Fallbeispiel bezeichnet. Es basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Januar 1971. Das Urteil behandelt das Zusammentreffen des Eigentumserwerbs durch Verarbeitung einer Sache (§ 950 BGB) mit den Regeln des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. BGB und den Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, §§ 812 ff. BGB. (de)
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  • Mit Jungbullenfall wird in der deutschen Rechtswissenschaft ein klassisches Fallbeispiel bezeichnet. Es basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Januar 1971. Das Urteil behandelt das Zusammentreffen des Eigentumserwerbs durch Verarbeitung einer Sache (§ 950 BGB) mit den Regeln des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. BGB und den Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, §§ 812 ff. BGB. (de)
  • Mit Jungbullenfall wird in der deutschen Rechtswissenschaft ein klassisches Fallbeispiel bezeichnet. Es basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Januar 1971. Das Urteil behandelt das Zusammentreffen des Eigentumserwerbs durch Verarbeitung einer Sache (§ 950 BGB) mit den Regeln des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. BGB und den Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, §§ 812 ff. BGB. (de)
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  • Jungbullenfall (de)
  • Jungbullenfall (de)
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