Julius von Staudinger (* 28. Januar 1836 in Schwabach; † 1. Januar 1902 in München) war ein deutscher Jurist. Er war seit Juli 1888 Senatspräsident am Oberlandesgericht München und seit April 1900 königlicher Geheimer Rat. Bekannt ist Julius von Staudinger als Begründer eines Großkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die erste Auflage in sechs Bänden erschien von 1898 bis 1903; von Staudinger konnte die Fertigstellung also nicht miterleben. Dennoch erscheint „Der Staudinger“ bis heute unter seinem Namen. Er gilt als einer der renommiertesten BGB-Kommentare.

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  • Julius von Staudinger (* 28. Januar 1836 in Schwabach; † 1. Januar 1902 in München) war ein deutscher Jurist. Er war seit Juli 1888 Senatspräsident am Oberlandesgericht München und seit April 1900 königlicher Geheimer Rat. Julius von Staudinger war der Sohn des Landgerichtsassessors Karl Friedrich Staudinger. 1859 absolvierte er seine juristische Staatsprüfung. Ab 1860 war er im Staatsministerium der Justiz tätig. 1862 heiratete er in Nürnberg Johanna Sophie Heerwagen. Während seiner Karriere wurde er mehrfach, zuerst von Mai 1875 bis März 1884, wegen Krankheit in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Am 28. Dezember 1885 wurde er mit dem Verdienstorden der Bayerischen Krone ausgezeichnet. Im April 1894 ging er wegen dauernder Dienstunfähigkeit endgültig in den Ruhestand. Bekannt ist Julius von Staudinger als Begründer eines Großkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die erste Auflage in sechs Bänden erschien von 1898 bis 1903; von Staudinger konnte die Fertigstellung also nicht miterleben. Dennoch erscheint „Der Staudinger“ bis heute unter seinem Namen. Er gilt als einer der renommiertesten BGB-Kommentare. (de)
  • Julius von Staudinger (* 28. Januar 1836 in Schwabach; † 1. Januar 1902 in München) war ein deutscher Jurist. Er war seit Juli 1888 Senatspräsident am Oberlandesgericht München und seit April 1900 königlicher Geheimer Rat. Julius von Staudinger war der Sohn des Landgerichtsassessors Karl Friedrich Staudinger. 1859 absolvierte er seine juristische Staatsprüfung. Ab 1860 war er im Staatsministerium der Justiz tätig. 1862 heiratete er in Nürnberg Johanna Sophie Heerwagen. Während seiner Karriere wurde er mehrfach, zuerst von Mai 1875 bis März 1884, wegen Krankheit in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Am 28. Dezember 1885 wurde er mit dem Verdienstorden der Bayerischen Krone ausgezeichnet. Im April 1894 ging er wegen dauernder Dienstunfähigkeit endgültig in den Ruhestand. Bekannt ist Julius von Staudinger als Begründer eines Großkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die erste Auflage in sechs Bänden erschien von 1898 bis 1903; von Staudinger konnte die Fertigstellung also nicht miterleben. Dennoch erscheint „Der Staudinger“ bis heute unter seinem Namen. Er gilt als einer der renommiertesten BGB-Kommentare. (de)
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