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- Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt. Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit dienen. Grundsätzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit festgelegt. (de)
- Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt. Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit dienen. Grundsätzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit festgelegt. (de)
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- : c. auf Gegenständen, die hauptsächlich Jugendliche benutzen;
- '''
1. Handelsverbote
- '''
2 Wer vorsätzlich oder fahrlässig
- '''Art. 41 IV. Kleinhandel
- Art. 11 Abgabe- und Anpreisungsbeschränkungen für alkoholische Getränke
- : a. an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden;
- wird mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft.
- Art. 136118 Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder
- : a. den Vorschriften über die Beschränkung der Werbung zuwiderhandelt,
- : i. durch Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren;
'''Art. 57 V. Missachtung der Handels- und Werbevorschriften
- : b. im Kleinhandel die Handelsverbote des Artikels 41 missachtet,
- Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
- : d. auf Gegenständen, die an Jugendliche unentgeltlich abgegeben werden.
- : b. in Publikationen, die sich hauptsächlich an Jugendliche wenden;
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- Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt. Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit dienen. Grundsätzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit festgelegt. (de)
- Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt. Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit dienen. Grundsätzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit festgelegt. (de)
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- Jugendschutz in der Schweiz (de)
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