Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt das formelle Jugendstrafrecht in der Republik Österreich. Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes sind seit der Novelle 2001 nunmehr Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Für "Strafsachen junger Erwachsener" (begangen vor Vollendung des 21. Lebensjahres) gibt es verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen.

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  • Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt das formelle Jugendstrafrecht in der Republik Österreich. Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes sind seit der Novelle 2001 nunmehr Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Für "Strafsachen junger Erwachsener" (begangen vor Vollendung des 21. Lebensjahres) gibt es verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen. (de)
  • Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt das formelle Jugendstrafrecht in der Republik Österreich. Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes sind seit der Novelle 2001 nunmehr Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Für "Strafsachen junger Erwachsener" (begangen vor Vollendung des 21. Lebensjahres) gibt es verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen. (de)
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  • Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt das formelle Jugendstrafrecht in der Republik Österreich. Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes sind seit der Novelle 2001 nunmehr Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Für "Strafsachen junger Erwachsener" (begangen vor Vollendung des 21. Lebensjahres) gibt es verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen. (de)
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  • Jugendgerichtsgesetz 1988 (de)
  • Jugendgerichtsgesetz 1988 (de)
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