Die Judenvermögensabgabe war eine willkürliche Sonderabgabe, die deutsche Juden in der Zeit des Nationalsozialismus leisten mussten. Nach dem Attentat auf den deutschen Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath und den Novemberpogromen 1938 verlangte Hermann Göring eine Kontributionszahlung von einer Milliarde Reichsmark (RM) als „Sühneleistung“ für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk“. Die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit (RGBl. I S. 1579) vom 12. November 1938 war von Hermann Göring unterzeichnet, dem 1936 eine Generalvollmacht zum Erlass von Rechtsverordnungen erteilt worden war.

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  • Die Judenvermögensabgabe war eine willkürliche Sonderabgabe, die deutsche Juden in der Zeit des Nationalsozialismus leisten mussten. Nach dem Attentat auf den deutschen Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath und den Novemberpogromen 1938 verlangte Hermann Göring eine Kontributionszahlung von einer Milliarde Reichsmark (RM) als „Sühneleistung“ für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk“. Die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit (RGBl. I S. 1579) vom 12. November 1938 war von Hermann Göring unterzeichnet, dem 1936 eine Generalvollmacht zum Erlass von Rechtsverordnungen erteilt worden war. Am selben Tag wurde auch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben erlassen, drei Wochen später die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens. (de)
  • Die Judenvermögensabgabe war eine willkürliche Sonderabgabe, die deutsche Juden in der Zeit des Nationalsozialismus leisten mussten. Nach dem Attentat auf den deutschen Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath und den Novemberpogromen 1938 verlangte Hermann Göring eine Kontributionszahlung von einer Milliarde Reichsmark (RM) als „Sühneleistung“ für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk“. Die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit (RGBl. I S. 1579) vom 12. November 1938 war von Hermann Göring unterzeichnet, dem 1936 eine Generalvollmacht zum Erlass von Rechtsverordnungen erteilt worden war. Am selben Tag wurde auch die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben erlassen, drei Wochen später die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens. (de)
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  • Die Judenvermögensabgabe war eine willkürliche Sonderabgabe, die deutsche Juden in der Zeit des Nationalsozialismus leisten mussten. Nach dem Attentat auf den deutschen Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath und den Novemberpogromen 1938 verlangte Hermann Göring eine Kontributionszahlung von einer Milliarde Reichsmark (RM) als „Sühneleistung“ für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk“. Die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit (RGBl. I S. 1579) vom 12. November 1938 war von Hermann Göring unterzeichnet, dem 1936 eine Generalvollmacht zum Erlass von Rechtsverordnungen erteilt worden war. (de)
  • Die Judenvermögensabgabe war eine willkürliche Sonderabgabe, die deutsche Juden in der Zeit des Nationalsozialismus leisten mussten. Nach dem Attentat auf den deutschen Legationssekretär Ernst Eduard vom Rath und den Novemberpogromen 1938 verlangte Hermann Göring eine Kontributionszahlung von einer Milliarde Reichsmark (RM) als „Sühneleistung“ für „die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk“. Die Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit (RGBl. I S. 1579) vom 12. November 1938 war von Hermann Göring unterzeichnet, dem 1936 eine Generalvollmacht zum Erlass von Rechtsverordnungen erteilt worden war. (de)
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  • Judenvermögensabgabe (de)
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